Jugendamt zuständig mit 20 Jahren ohne Ausbildung?
Hallo alle :)
Bis wann ist das Jugendamt für einen zuständig?
Geschichte:
Eine Freundin (20 Jahre) wohnt bei ihrer Mutter + Stiefvater (sind verheiratet). Das Haus gehört der Mutter. Es gab wohl schon immer stress zwischen Stiefvater und der Freundin, ihre Mutter steht vollkommen auf der Seite des Stiefvaters. Sie ist schon mehrmals von zu Hause abgehauen weil es ihr zu viel wurde. Sie hat ein Hauptschulabschluss, hat in einer anderen Stadt eine Ausbildung angefangen um von ihren Eltern weg zu sein. Die Ausbildung hat sie abgebrochen weil der Chef sie wohl mehrmals unsittlich berührt hat. So ist sie zwangsweiße zurück ins Elternhaus gezogen. Diese haben sie angeschrien wie blöd man sein kann die Ausblidung abzubrechen wegen solch einer Kleinigkeit.....Ihr Zimmer wurde schon zum Arbeitszimmer und sie schläft in diesem Zimmer nur auf einer Matratze....Arbeitet zur Zeit in einem Restaurant, Minijob 400€ Basis. Jeden Tag kommt es zu Auseinandersetzungen. Gestern wurde der Stiefvater wütend weil sie am PC saß und drohte ihr sie rauszuschmeißen. Nach einem Streit das sie zu nichts zu gebrauchen sei, nur die Haare vom Kopf frisst (sie kauft für sich selber ein) und endlich abhauen solle. Heißt es nun für sie vom Stiefvater aus dass sie bis heute Abend verschwunden sein soll bis der Stiefvater nach Hause kommt ansonsten wirft er sie raus und ihr Hab & Gut gleich mit. Ihre Mutter steht vollkommen auf der Seite des Stiefvaters und schreit sie den ganzen Tag schon an ob sie schon eine Lösung hat und bald verschwinde...
Sie ist 20 Jahre, Hauptschulabschluss, keine Ausbildung und war mal beim ALG2 Amt gemeldet. An wen kann sie sich wenden? Ist das Jugenamt noch zuständig da sie noch keine Ausbildung abgeschlossen hat? Ist das was der Stiefvater macht nicht Nötigung?
Hat jemand einen Ratschlag?
8 Antworten
Hilfe für junge Volljährige wird in der Regel bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt (in besonderen Einzelfällen auch darüber hinaus).
Also einfach mal ans Jugendamt wenden,falls diese doch nicht helfen können werden sie ihr zumindest sagen können an wenn sie sich noch wenden könnte.
Sorry, aber ich habe keine gute Nachricht. Weder das Jugendamt noch ihre Mutter sind für sie zuständig.
Ihre Mutter müßte ihr noch nicht mal Unterhalt zahlen, da sie weder studiert noch eine Ausbildung macht. Sie ist nun mit ihren 20 Jahren völlig für sich selber verantwortlich. Und nein, es ist keine Nötigung, wenn er sie rauswirft.
sie ist u25 und bekommt keine wohnung vom jobcenter. maximal den regelsatz abzgl einkommen. aber die miete wird ihr nicht gewährt. da muss sie sich selbst drum kümmern.
Das Jugendamt ist nicht mehr zuständig. Sie soll mal das Jugendnottelefon anrufen, die kümmern sich auch um junge Erwachsene.
an niemanden. sie kann sich selbst verantwortlich machen fürs nichtstun. sie sollte sich einen vollzeitjob suchen, eine wohnung oder zimmer und aufhören ihren eltern wegen nichts auf der tasche zu liegen. warum hat sie denn in den letzten vier jahren nicht einfach einen schulabschluss gemacht, warum nicht dann eine ausbildung gesucht? sie arbeitet ein paar min. die woche und sonst? was macht sie sonst ?
wen fragt sie ob sie den computer benutzen darf? den würde ich als elternteil einfach sperren und das arbeitszimmer tagsüber abschließen.
Hmmm... was kann man erwarten?
Die Eltern sind zuständig, bis die erste Ausbildung (inklusive Schulausbildung) abgeschlossen ist. Allerdings darf sich der Jugendliche keine unnötigen zeitlichen Verzögerungen erlauben: "Sabbatjahr zum Chillen" ist also nicht.
Eine Ausbildung darf abgebrochen werden... unterbrochen auch... Umorientierung ist möglich... aber länger als ... ich glaube 6 Monate (kein rechtlich bindendes Limit: Ich kenne diesen Passus noch so von vor 3,4 Jahren,[>> und, bythewayundsorry,- ich habe jetzt keine Lust zu googeln, weil mich betrifft es nicht mehr- macht das also mal schön selber :-) ] darf die Unterbrechung nicht sein.
Wie das genau ist mit Abbruch wegen sex, Nötigung (ist Anzeige erfolgt?? Sonst wird es auch hier wieder schwierig, weil ohne belastbare Fakten... usw) und der Findung einer neuen Ausbildungsstelle weiß ich auch nicht.
Auf jeden Fall ist in der Regel das JA raus. Beratungsstellen..., ja auch Arbeitsamt wegen Ausbildungsförderung für junge Erwachsene und Wohngeld, Hartz IV, Finanzierung eigener Wohnung wegen unzumutbarer Härte... Einfordern elterlicher Unterstützung ggfs. Unterhalt...
... da muss man schon die Stellen ablaufen!! Anders geht es nicht!
Sincerely, Norbert
Die gute Nachricht - ihr steht eine eigene Wohnung zu, die das Jobcenter zahlt.