Jobcenter setzt mich unter druck eine ärztliche schweigepflicht entbindung zu unterschreiben
Hallo kennt sich jemand aus ? Jobcenter setzt mich unter druck eine ärztliche schweigepflicht entbindung zu unterschreiben muss ich das daher ich auch nicht krankgeschrieben bin ???
7 Antworten
Da ist mein erster Gedanke: was ist denn die Begründung dafür? Ich persönlich hab als ich Als I kriegte, gerne Ärzte benannt& das unterschrieben.. Denn gegen ne offizielle Aussage von denen können sie null. Und ich hab halt ne chronischen. Krankheit, die definitiv gegen einige Sachen spricht
Es muss ja eine Vorbelastung geben,denn so ohne weiteres wird das nicht vom Jobcenter gefordert !!!
Unterschreiben musst du das natürlich nicht,aber dann werden sie dich zu einem medizinischen Dienst überweisen,der dann alle erforderlichen nachweise erneut erstellen lassen wird um deine Arbeitsfähigkeit überprüfen zu können. Du würdest dir also selber einen Gefallen tun,wenn du es unterschreibst,denn dann werden ggf.die erforderlichen Befunde von den behandelnden Ärzten angefordert und du musst nicht noch einmal alles durchlaufen.
Denn wenn es um die Feststellung deiner Arbeitsfähigkeit geht,hast du eine gewisse Mitwirkungspflicht und kommst du der nicht nach,können deine Leistungen so lange eingestellt werden,bis du dieser nachkommst.
Dann brauchst du auch keine Grundsicherung zu beantragen,weil du die auch nicht bekommen wirst,denn die verlangen genau so einen Nachweis über deine Erwerbsunfähigkeit,wie das Jobcenter einen Nachweis über deine Erwerbsfähigkeit haben möchte.
Es muss ja festgestellt werden,wer dann für dich verantwortlich ist und ggf.Leistungen zahlen muss.
Geht es um die Feststellung der Erwerbsfähigkeit - und das hat per se nichts mit Krankschreibung zu tun -, muss dich dein SB zum Amtsarzt schicken.
Deine Mitwirkungspflicht umfasst auch eine Schweigepflichtentbingung deines Arztes gegenüber dem Amtsarzt ... und NUR ggü. dem Amtsarzt.
Dieser wiederum ist an seine Schweigepflicht ggü. dem Jobcenter gebunden. Deinen Sachbearbeiter und Vermittler gehen deine Diagnosen nicht das Geringste an; er ist vielmehr verpflichtet, dem Amtsarzt konkrete Zielfragen bzgl. deiner Erwerbsfähigkeit zu stellen (wielange, was ...).
Also: achte bei jeder Schweigepflichtsentbindung darauf, dass die nur ggü. dem Amtsarzt erfolgt.
soweit ich weiß mußt du garnichts unterschreiben, das ist doch schon gegen die würde. wenn du krankgeschrieben bist, dann hat die es nichts anzugehen. Es ist total ausreichend das ein arzt dich krankgeschrieben hat und nur der kann das beurteilen und nicht das jobcenter. und wenn die dir mit kürzung oder sperre drohen, gleich zum anwalt. Lass dich nicht unter druck setzen.
Es gibt eine Mitwirkungspflicht,und das gehört mit dazu,da kann auch ein Anwalt nichts gegen machen.
Hallo, es geht hier doch eben n i C h t um eine Au. Und bei allem anderen ist eine Stellungnahme/Einschätzung von Arzt durchaus im eigenen Interesse. Stichwort arbeitstechnische Einschränkungen durch Gesundheitsstand
Unterschreib BLOSS nix und geh da ohne Zeuge nicht mehr hin, wenn Du ein Attest vom Arzt hast, müssen sie das akzeptieren, Du kannst natürlich auch zum Amtsarzt geschickt werden