Jobcenter Sanktionen (ALG II)?
Hallo Leute,
ich habe zwei Fragen bezüglich Sanktionen:
1. Darf das Jobcenter eine Person dazu zwingen ein Arbeitsvertrag für 5 Jahre zu unterschreiben?
2. Darf das Jobcenter Sanktionen verhängen, wenn man vor 9 Monaten eine Arbeit abgelehnt hat und darüber vor Monaten auch mit dem Sachbearbeiter gesprochen hatte und die Sache geklärt wurde, also darf das Jobcenter Sanktionen für etwas verhängen, wenn die Sache bereits Monate alt ist?
4 Antworten
Zu 1.: Wie definierst Du "zwingen"?
Man ist von Gesetzes wegen gehalten, alles zu tun um die eigene Bedürftigkeit zu mindern. Hält man sich nicht daran, drohen Sanktionen oder schlimmstenfalls Leistungsentzug.
Ausnahme: man hat einen sog. besonderen Grund, einen Arbeitsvertrag abzulehnen.
Zu 2.: Ich wüßte jetzt nicht, daß es für Sanktions-Tatbestände eine "Verjöhrungsfrist" gibt.
und die Sache geklärt wurde
Was ist unter "geklärt" zu verstehen? Liegt die papierschriftliche Absolution des Jobcenter darüber vor, daß keine Sanktion verhängt wird?
also darf das Jobcenter Sanktionen für etwas verhängen, wenn die Sache bereits Monate alt ist?
Sofern die betroffene Person vorher "angehört" wurde - ist das aus meiner Sicht völlig in Ordnung.
Es handelt sich nicht um einen Arbeitsvertrag über 5 Jahre sondern um "Teilhabe am Arbeitsmarkt".
Wenn es bei dem Arbeitsvertrag um den 16 i geht kann ich dich beruhigen. Das Programm ist freiwillig und würde auch jedem davon abraten.
Nein Sanktionen müssen innerhalb von 6 Monaten nach Pflichtverletzung ausgesprochen werden.
Nein zu beiden außerdem wer bietet noch einen Arbeitsvertrag auf 5 Jahre an ! Entweder ist man dan ein gesuchter Experter oder da stimmt was nicht!
Man kann und darf dich nicht nachträglich sanktionieren !°
Auch erst recht nicht wen du gute gründe hattest zb weniger als der Mindestlohn und man würde nur Verlust machen dort zu arbeiten!
Das ist Dan doch sinnlos ! Oder soll da was sinnvolle vermittelt werden!
Für micht hört sich das nach dem absoluten unverschämtest klassier an!
Wo Arbeitslose 5 jahre arbeiten sollen weil sie sowiso nicht vorher zum arbeiten taugen ! Das war das Letzte was bekannt geworden ist nur wurde das anders beworben und das Geld bekommt da der Arbeitgeber vom staat!
Also Eine riene Demütiegung und ob danach der arbeitsplatz sicher ist weiß man auch nicht!
1 Woche - maximal 1 Monat braucht man um sich wider einzuarbeiten ca! Wen man lange Arbeitslos war!
Ein Programm ist keine Arbeit ! Und was soll das den sein wen man dich dazu zwingen muss ! Das hört sich dan eher nach eine marsnamme oder was vom amt finanzierte an ohne eine Berufliche Zukunft zu haben!
Eine Ausbildung kann zb bis echte 4 Jahre dauern aber auch nicht in jedem Beruf! Aber eine von 5 Jahren ist mir nicht bekannt!
Das Problem ist bei 16i die Jobcenterüberwachung, diese wird mit einem Zwangscoaching komplettiert. Man erwirtschaftet kein Alg1 Anspruch, da nicht in die Arbeitslosenversicherung gezahlt wird. Wenn man vom JC vermittelt wird, ist man meist nur auf Mindestlohn beschäftigt, wo man bekannterweise dazu noch aufstocken muss. Wenn man selbst einen AG findet der nach Tarif bezahlt umso besser, jedoch ist das so gut wie nie der Fall. Selbst wenn der AG sagen würde wir bezahlen dir die Arbeitslosenversicherung, wäre das nicht möglich.
16i Programm, das geht über 5 Jahre. Dies ist aber absolut freiwillig, sofern man sich nicht belatschern lässt und einen Arbeitsvertrag unterschreibt.