Jobcenter hat Geld gesperrt - was tun?
Hallo Leute,
ich beziehe ALG 1 und habe ein Problem. Es geht um folgendes:
Ich bin seit ein paar Monaten arbeitslos und bewerbe mich ständig und gehe auch zu den Terminen.
Letzten Monat habe ich es leider durch persönliche Umstände verhauen an einer Maßnahme teilzunehmen. Ich hatte es bei all den Stress Termin komplett vergessen. Das rede ich ja auch nicht klein, es ist nun mal passiert und ich leugne es nicht
Diesen Monat habe ich mein Geld bisher nicht erhalten.
Am 04.12 habe ich dort angerufen und man hat mir gesagt mein Geld wurde gesperrt weil ich nicht an der Maßnahme nicht teilgenommen habe. Die Frage, warum ich diesbezüglich nicht informiert wurde, wurde partout nicht beantwortet. Wenn ich nicht angerufen hätte würde ich bis heute nichts davon wissen.
Am 05.12 war ich persönlich dort und habe meine derzeitige Situation erklärt. Man hat mir gesagt dass man mir wahrscheinlich eine Woche vom Arbeitslosengeld sperren wird. Ich sagte das ist in Ordnung solange ich den Rest bekomme und versicherte zu den künftugen Terminen zu erscheinen.
Am 07.12 rief ich an und es wurde nicht bearbeitet.
Heute, den 12.12 habe ich angerufen und mir wurde ein Termin für den 18.12. festgelegt.
Meine Fragen:
Ist es rechtens dass man mir mein Geld sperrt ohne dass man mich darüber informiert?
Ich habe am 19.12. den Termin, dass Geld selbst sehe ich dann wahrscheinlich viel später. Habe jetzt schon Probleme mit den ganzen ungedeckten Lastschriften.
Wie sollte ich eurer Meinung nach vorgehen? Mit dem bischen Gels was ich noch habe muss ich mir was zu essen kaufen, fürs Ticket zum Termin wird es dann nicht reichen.
Helft mir bitte ich weiß echt nicht was zu tun ist.
15 Antworten
Das man dir das komplette Geld streicht ist seltsam. Normaler Weise gibt es erstmal eine Kürzung von etwa 30% , nicht aber eine Komplett Sanktion.
Entweder war es nicht das erste Mal das du etwas vergessen hast oder da läuft gewaltig etwas schief.
Ah wieder was gelernt. Danke.
Ich dachte es wäre was das betrifft gleich wie beim alg 2
Die Nichtteilnahme an der Maßnahme zieht eine Sperrzeit nach sich; da die Tatsache feststeht und Dein Verhalten eine Sperrzeit nach sich zieht, hat die Arbeitsagentur eine vorläufige Zahlungseinstellung gem. § 331 SGB III vorgenommen - es wird dann noch ein Sperrzeitbescheid erlassen, gegen den man dann Widerspruch einlegen könnte.
Du kannst ALG2 für die Zeit der Sperre beantragen, aber da bekommst du auch eine 30 Prozent Sanktion auf den Regelsatz.
Das ist nicht rechtens nimm dir einen Anwalt und lass den das Regeln dein Geld siehst du sonst erst am 31.12 oder später das Amt setzt sich mal wieder in deinem fall über Geltens recht weg Rufe mal bei der zuständigen Regionaldirektion an die helfen dies schneller und besser! '(steht auf der WEb-Seite vom Amt )
Das Amt muss dich schriftlich darüber informiere auch das du ein Widerspruchs recht hast und das kannst du nutzen!Das Ticket zum Termin müssen sie dir Bar ersetzen!Außerdem ein Bewerbungstermin geht einer Maßnahme vor und damit gibt es dann zb kein Grund dicht einfach zu sperren!
Wende dich an den Ombudsmann des Amtes wen es den dort gibt oder an die regionaldirekion den das Amt muss dir sogar dein Geld auszahlen!bzw einen barscheck geben!
Das anrufen dort bringt nichts rufe bei der Beschwerde stell der Regionaldirektion an und du hast vermutlich in 2 tagen oder schneller dein Geld!
Normalerweise solltest du das geld wie gewohnt bekommen, jedoch mit abzügen. auch solltest du schriftlich informiert werden.
da wird nix mehr informiert - ganz einfach schlicht gesperrt
allerding ist das jc/aamt verpflichtet dich über änderungen bei den zahlungen (sprich sperrung/kürzung) zu informieren.
bei Alg1 nach dem SGB 3, welches lt. der Frage bezogen wird, gibt es keine Sanktionen mit prozentualen Minderungen sondern Sperrzeiten.
Sperrzeit bedeutet für den bestimmten Zeitraum wird das Geld komplett gestrichen. Das variiert je nach Versäumins. Ein ohne wichtigen Grund versäumter Termin brockt Dir 1 Woche Sperrzeit ein.