Hallo zusammen,
ich möchte demnächst ein 100% personalisiertes Produkt zum Verkauf anbieten. Gemäß dem Gesetz muss dann ein Widerrufsrecht nicht gegeben werden, da der Artikel an andere nicht mehr zu verkaufen ist:
Ein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht gemäß § 312d Abs. 4 BGB nach Auftragsbestätigung nicht, da es sich um Waren handelt, die Helix Studios auf Grund von Spezifikationen des Kunden angefertigt hat oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Dem Kunden ist bekannt, dass er Helix Studios bei Bestellung solcher Produkte die konkrete Anweisung für die Herstellung der Ware gibt.
Allerdings möchte ich dem Kunden serhwohl einräumen, dass er bei Nichtgefallen den Artikel dennoch zurückgeben kann. Das Produkt wird immer über € 40 kosten, also kann ich laut dem Widerrufstandard die Rücksendeversandkosten nicht auf den Kunden umlegen.
Jedoch greift zum einen ja das Widerrufsrecht nicht und zum anderen möchten wir nicht auch noch die Versandkosten tragen.
Meine Frage nun:
Wie gestalte ich das rechtlich korrekt? Bekommt der Kunde nach der Bestellung trotzdem eine Widerrufsbelehrung zugesendet, obwohl diese in den AGBs ausgenommen wird? Bekommt er gar keine Widerrufsbelehrung zugesendet? Sende ich ihm einfach nur einen Hinweis zu, dass er das Produkt dennoch zurückgeben kann, die Versandkosten der Kunde aber selber zu tragen hat? Unter welcher Überschrift läuft das dann?
Die standardisierte Widerrufsbelehrung sollte man ja eher nicht ändern, da man dann eventuell abmahnfägig wird...
Ich danke vielmals um Hinweise und Ratschläge.
Vielen Dank!