Ist warnen vor Blitzer oder Polizei strafbar?
3 Antworten
Hi derprofidigga9.
Generell ist die Warnung vor Blitzern strafbar.
Auch ich gebe, wenn ich kann, Lichthupe.
Wird man dabei erwischt, so wird das erstmal mit 5 € geahndet, kann aber auch höher werden. Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Währenddessen können die Warnungen im Rundfunk durchgegeben werden, das ist nämlich erlaubt.
Mit lieben Grüßen, Renate.
Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Überhaupt nicht, nein.
Das kommt auf die Art der Warnung an. Das Warnen per Hupe, Lichthupe oder sonst per Schall- oder Lichtzeichen ist nicht erlaubt, da die Benutzung nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist (je nach Einrichtung nur im Falle von Gefahren oder zum Ankündigen eines Überholvorgangs außerhalb geschlossener Ortschaften). Der Verwarnungsgeldregelsatz beträgt sowohl für das missbräuchliche Nutzen der Schall- wie auch der Lichtzeichen 5 €.
Das Warnen per Schild kann z. B. einen Platzverweis nachsichziehen, dessen Missachtung – je nach Bundesland – eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit darstellt.
Eine Warnung vor einer Radarkontrolle stellt nach Ansicht des OVG NRW einen Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit i.S.d. polizeilichen Generalklausel dar. Durch die Warnung wird die aufgabengemäße Funktionsfähigkeit des Staates betroffen.
Was aber nur einen Platzverweis und eine Ingewahrsamnahme nach sich ziehen kann, aber keine Bestrafung.
Rein aus Interesse, weshalb dürfen die Radiosender dann warnen? Das macht ja wenig Sinn.