Ist Schwarzfahren in der Schweiz eine Straftat?
2 Antworten
Logo. Nach Art. 150 StGB macht sich strafbar, wer ohne zu zahlen, eine Leistung erschleicht, von der er weiss, dass sie nur gegen Entgelt erbracht wird, namentlich indem er ein öffentliches Verkehrsmittel benützt (Abs. 2), eine Aufführung, Ausstellung oder ähnliche Veranstaltung besucht (Abs. 3), eine Leistung, die eine Datenverarbeitungsanlage erbringt oder die ein Automat vermittelt, beansprucht (Abs. 4).
Na klar,sonst würde es ja jeder machen :)
Schon gut, ich weis es jetzt, danke für die Antwort.
Also im Gesetzbuch steht das so nicht drin.Da steht zum Beispiel auch nicht so etwas wie:Man darf keine Sachen von anderen in die Gegend schmeißen :D
Bei Art. 150 StGB. Schwarzfahren wird „Beförderungserschleichung“ genannt
Blödsinn. Lies meine Antwort.
Wo kann ich das nachsehen? Bzw. Wo. im Gesetzbuch steht das geschrieben?