Ist Schwarzfahren in der Schweiz eine Straftat?

2 Antworten

Logo. Nach Art. 150 StGB macht sich straf­bar, wer oh­ne zu zah­len, ei­ne Leis­tung er­schleicht, von der er weiss, dass sie nur ge­gen Ent­gelt er­bracht wird, na­ment­lich in­dem er ein öf­fent­li­ches Ver­kehrs­mit­tel be­nützt (Abs. 2), ei­ne Auf­füh­rung, Aus­stel­lung oder ähn­li­che Ver­an­stal­tung be­sucht (Abs. 3), ei­ne Leis­tung, die ei­ne Da­ten­ver­ar­bei­tungs­an­la­ge er­bringt oder die ein Au­to­mat ver­mit­telt, be­an­sprucht (Abs. 4).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Na klar,sonst würde es ja jeder machen :)

Woher ich das weiß:Recherche
Gdgtgrgdfgffdrg 
Beitragsersteller
 24.02.2019, 22:16

Schon gut, ich weis es jetzt, danke für die Antwort.

Gdgtgrgdfgffdrg 
Beitragsersteller
 24.02.2019, 22:11

Wo kann ich das nachsehen? Bzw. Wo. im Gesetzbuch steht das geschrieben?

XXXXXXCCCC  24.02.2019, 22:17
@Gdgtgrgdfgffdrg

Also im Gesetzbuch steht das so nicht drin.Da steht zum Beispiel auch nicht so etwas wie:Man darf keine Sachen von anderen in die Gegend schmeißen :D

Gdgtgrgdfgffdrg 
Beitragsersteller
 24.02.2019, 22:20
@XXXXXXCCCC

Bei Art. 150 StGB. Schwarzfahren wird „Beförderungserschleichung“ genannt

wiki01  27.02.2019, 11:59
@XXXXXXCCCC

Blödsinn. Lies meine Antwort.