Ist Reservierung einer Wohnung beim kauf per E-Mail rechtskräftig?
Ich hatte vor eine Wohnung zu kaufen und habe per E-Mail eine Reservierung angekündigt mit dem Vermerk dass es Verbindlich ist. Nun habe ich erfahren dass jmd. die Wohnung am gleichen tag Persönlich reserviert hat. Ich habe seit Wochen versucht einen Termin zu kriegen ohne erfolg.
Nun ist die Frage ist meine Reservierung per E-Mail rechtskräftig? Kann man überprüfen lassen wer zuerst die Reservierung angekündigt hat? Hat eine persönliche Reservierungsunterzeichnung mehr Rechtskraft als per E-Mail?
10 Antworten
So ganz sicher ob es Rechtkräftig ist, ist es nicht. Denn der Verkäufer muß die Reservierung bestätigen.
Per Einschreiben ist es sicher das er die Nachricht bekommen hat. Da hätte er schlechte Karten. Aber so hast Du schlechte Karten, denn nicht der Termin wann Du reserviert hast ist ausschlaggebend, sondern wann er sie gelesen hat könnte Ausschlag gebend sein.
Du kannst reservieren so viel Du willst. Es ist unerheblich ob Du eine verbindliche Reservierung ankündigst, die muss vom Verkäufer st mal akzeptiert werden. Ohne Akzeptanz des Verkäufers hat deine Reservierung absolut keinen Wert.
entgegen dem meisten Antworten hier, ist eine Reservierung überhaupt nicht gültig, egal auf welchem Weg oder bestätigt oder nicht. Immobilien Käufe werden vom Notar beurkundet alles andere zählt nicht. Man kann Schadensersatz verlangen, und viel Spass das bei Gericht durchzusetzen
Der VK verkauft an wen er mag... basta.
Solange der Verkäufer / Makler nicht bestätigt, Pech. Stell Dir vor, 10 Leute schicken eine Reservierung für die selbe Wohnung. Dann hätte der Verkäufer ein echtes Problem, wenn die Reservierung schon eine Verpflichtung darstellen würde.