Ist man als Einzelunternehmen zu einer Eröffnungsbilanz verpflichtet?

3 Antworten

Eine Eröffnungsbilanz ist nur notwendig, wenn der Gewinn des Unternehmens nach § 4 Abs. 1 oder nach § 5 EStG ermittelt werden muß.

Wenn der Gewinn (wie bei den meisten Einzelunternehmen) nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wird, ist keine Eröffnungsbilanz notwendig.

i8888i 
Beitragsersteller
 02.10.2014, 19:22

Gut, Danke für die Info, Könnte ich meine Privateinlagen dann direkt als Aufwand (z.B. Wareneinkauf) gelten machen? Ich werde §4(3) EStG der Einfachheit halber anwenden. Komme ohnehin nicht über die Schwellenwerte von 50.000 / 500.000 EUR.

im Prinzip solltest du das machen denn daraus wirste Steuervorauszahlungen machen müssen und wenn du das nicht machst wird das Finanzamt selbst schätzen und entsprechend hoch ansetzen

i8888i 
Beitragsersteller
 02.10.2014, 19:19

Steuervorauszahlungen aus der Eröffnungsbilanz? Das ist mir neu. Dafür gibt es doch den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung", wo man selbst die Umsätze, bzw. Gewinn schätzen soll und dann dort einträgt. Oder liege ich da falsch?

Eine Eröffnungsbilanz ist gesetzlich Pflicht unabhängig von der Handelsregisereintragung

wurzlsepp668  02.10.2014, 19:18

Gut dass Du mir das sagst.

Kannst Du dann bitte noch die geset zlichen Grundlagen posten?

i8888i 
Beitragsersteller
 02.10.2014, 19:20
@wurzlsepp668

Ja, das wäre nicht schlecht. Steht bestimmt irgendwo im HGB?

Dirk-D. Hansmann  03.10.2014, 08:15
@wurzlsepp668

Hi Sepp!

Schöne Idee! Im Grunde hat er sogar nicht einmal Unrecht. 4(1) ist die Verpflichtung im Grunde für alle. Dabei regelt der Absatz 1 den Grundsatz. Und wie immer im Recht gibt es eben mehr Ausnahmen als grundsätzliches.

Dann ist da noch der Unterschied zwischen den GoBs und den Aufzeichnungen. Im Grunde könnte man ja auch die Kosten vor Eröffnung mit der Inventur verwechseln...

Wieso ich mir den Spaß mache das zu posten? Weil nichts gefährlicher ist als Halbwissen ;-)