darf ich, wenn ich ein Einzelunternehmen in der Gastro gründe einen Wunsch Namen verwenden?

4 Antworten

Ja darfst Du. Allerdings besteht in einigen Angelegenheiten Namenspflicht.

An dein Lokal kannst Du dranschreiben was Du willst. Der Internetauftritt ist Impressumspflichtig und das Impressum enthält zwingend den vollen Namen und ladungsfähige Anschrift.

Zb. Du nennst dein Geschäft "mein Lokal" dann ist der offizielle Name "mein Lokal, inh. Max. Mustermann". Es genügt überall mein Lokal zu schreiben, ausser auf geschaftspost wie Rechnungen, Quittungen, Kassenbons usw. und eben da wo du der Impressumspflicht unterliegst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Stafaro22 
Beitragsersteller
 28.01.2020, 01:11

vielen dank !

xxfistexx  28.01.2020, 01:09

das trifft es so ziemlich

na klar, ich denke nicht mal die hälfte der gastro gewerbe haben den eigenen namen im titel.

cafe "Zum Eck" da heißt doch der besitzer nicht eck..

Restaurant "Zur Spree", da heißt doch keiner zur als name, und siedelt sich an der spree an.

Moin,

du solltest darauf achten, nicht die Namens- bzw Markenrechte vom anderen zu verletzen.

Das geht als eingetragener Kaufmann.

https://www.clever-selbstaendig.de/rechtsform/eingetragener-kaufmann.php

Allerdings steht dein Name dann noch im Handelsregister, also ganz anonym bist du dennoch nicht.

Stafaro22 
Beitragsersteller
 28.01.2020, 01:07

als eingetragener Kaufmann heißt ?

MitFrage  28.01.2020, 01:09
@Stafaro22

Das heißt grob gesagt, dass du dein Unternehmen ins Handelsregister eintragen lässt. Ist unter dem Link besser erklärt.

Jogi1111  28.01.2020, 06:20
@Stafaro22

Du musst im Handelsregiser eingetragen sein. Damit verbunden ggf. die Bilanzierungspflicht, also ein Mehraufwand bei der Steuererklärung. Die wenigsten Kleinunternehmer lassen sich ins Handelsregister eintragen - und wenn die Firma größer wird, solltest Du über andere Rechtsformen nachdenekn, z.B. über eine GmbH, weil Du als eingetragener Kaufmann voll persönlich haftest !