darf ich, wenn ich ein Einzelunternehmen in der Gastro gründe einen Wunsch Namen verwenden?
darf ich, wenn ich ein Einzelunternehmen in der Gastro gründe einen Wunsch Namen verwenden ohne das mein eigner Name drin vorkommen muss ?
4 Antworten
Ja darfst Du. Allerdings besteht in einigen Angelegenheiten Namenspflicht.
An dein Lokal kannst Du dranschreiben was Du willst. Der Internetauftritt ist Impressumspflichtig und das Impressum enthält zwingend den vollen Namen und ladungsfähige Anschrift.
Zb. Du nennst dein Geschäft "mein Lokal" dann ist der offizielle Name "mein Lokal, inh. Max. Mustermann". Es genügt überall mein Lokal zu schreiben, ausser auf geschaftspost wie Rechnungen, Quittungen, Kassenbons usw. und eben da wo du der Impressumspflicht unterliegst.
vielen dank !
das trifft es so ziemlich
na klar, ich denke nicht mal die hälfte der gastro gewerbe haben den eigenen namen im titel.
cafe "Zum Eck" da heißt doch der besitzer nicht eck..
Restaurant "Zur Spree", da heißt doch keiner zur als name, und siedelt sich an der spree an.
Moin,
du solltest darauf achten, nicht die Namens- bzw Markenrechte vom anderen zu verletzen.
Das geht als eingetragener Kaufmann.
https://www.clever-selbstaendig.de/rechtsform/eingetragener-kaufmann.php
Allerdings steht dein Name dann noch im Handelsregister, also ganz anonym bist du dennoch nicht.
Das heißt grob gesagt, dass du dein Unternehmen ins Handelsregister eintragen lässt. Ist unter dem Link besser erklärt.
Du musst im Handelsregiser eingetragen sein. Damit verbunden ggf. die Bilanzierungspflicht, also ein Mehraufwand bei der Steuererklärung. Die wenigsten Kleinunternehmer lassen sich ins Handelsregister eintragen - und wenn die Firma größer wird, solltest Du über andere Rechtsformen nachdenekn, z.B. über eine GmbH, weil Du als eingetragener Kaufmann voll persönlich haftest !
als eingetragener Kaufmann heißt ?