Bilanzierung - erste Eröffnungsbilanz mit "Null" anfangen?
Wenn ich seit einigen Jahren ein Unternehmen betreibe (Einzelunternehmung) und nun plötzlich bilanzierungspflichtig werde, muss ich dann in die Eröffnungsbilanz alles hereinnehmen, was zuvor war? Also alle Vermögenswerte, die es schon im Jahr zuvor gab? Oder starte ich mit meinen Vermögenswerten (Umlaufvermögen) bei Null? Danke und LG.
3 Antworten
Du beginnst in dem Fall nicht mit einer Anfangsbilanz, sondern mit einer Schlussbilanz und einem Übergangsgewinn.
Also angenommen Du musst 2015 den Übergang machen, dann wirst Du eine Bilanz aufstellen mit Kassen- und Bankbestand. Die Forderungen und Verbindlichkeiten, aus dem Anlageverzeichnis übernimmst Du Deine Anlagegüter.
Die Aufnahme der Forderungen und Verbindlichkeiten führen dazu, dass Erträge und Aufwände erfasst werden, die bisher nicht erfolgswirksam waren. Eventuell auch Rückstellungen, die erfasst werden müssen.
Komplexes Vorgehen sehr präzise dargestellt. Wieder einmal - Mein Hut ist runter, wie sich das gehört. Alle Achtung.
An die Fragestellerin: Dafür macht meine Inventur über alle Vermögensgegenstände und Schulden.
Meines wissens nimmst die Schlussbilanz des letzten Jahres als Eröffnungsbilanz des neuen Jahres. Ja musst das Ergebnis vom letzten Jahr nehmen.
Du warst im Vorjahr nur verpflichtet eine Einnahmeüberschussrechnung zu machen.
Frag aber ruhig nochmal beim zuständigen FA nach. Die helfen dir gerne weiter.
kann es sein das du keine Ahnung von Bilanzierung und 4/3 Rechnung hast?
http://www.deubner-online.de/mmodb/controllers/download.php?kdnr=7375990&merkblatt=405966592&header=
einfach mal lesen. Besser ist es allerdings wenn man keine große Ahnung davon hat zu einem Steuerberater zu gehen.