Ist man als 17 Jähriger berechtigt ein Zeitungsabonnement ohne Erlaubnis der Eltern abzuschließen?
Hallo, ich habe ein 14 tägiges Abo einer Lokalzeitung abgeschlossen und nun leider vergessen zu kündigen. Nun hat sich das Abo um ein Jahr verlängert und meine Eltern sind stinksauer auf mich... War ich aber überhaupt berechtigt das Abo abzuschließen, denn meine Eltern wollten das nicht und haben mir keine Erlaubnis dafür gegeben. (Ich bin unter 18) Ist es möglich die Zeitung doch noch zu kündigen oder muss ich die Zeitung jetzt wirklich so lange abonnieren?
PS. Habe das Abo auf einem Volksfest etwas angetrunken abgeschlossen, es hat mich dort ein Verkäufer persönlich angesprochen, leider habe ich es das Abo dann abgeschlossen..
7 Antworten
Du bist als Minderjähriger beschränkt geschäftsfähig - das Abschließen eines Abos bedarf der Zustimmung der Erziehungsberechtigten - das Rechtsgeschäft ist daher schwebend unwirksam - die Erziehungsberechtigten sollten dem Verlag schriftlich mitteilen, daß keine Genehmigung vorlag und auch keine Genehmigung erteilt wird - für die Kosten brauchst Du auch nicht aufkommen (auch nicht Deine Eltern), da es Aufgabe des Verlages ist, zu prüfen, ob der Abonnent volljährig ist - das gilt auch für den Fall, daß Du eine falsche Altersangabe gemacht haben solltest.
Der Vertrag wird durch den Widerspruch der Eltern von Beginn an rückwirkend unwirksam.
Der Abschluß eines Abos ist auch nicht durch den sogenannten Taschengeldparagraphen abgedeckt, da es sich um eine regelmäßige wiederkehrende Verpflichtung handelt, die nicht nur einen rechtlichen Vorteil für den Minderjährigen bedeuten würde.
Daher kann ein Minderjähriger ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten kein Abo rechtswirksam abschließen.
Ja, darf man. Es hat dann insoweit auch Gültigkeit. Und der 17 Jährige muss sich zunächst an den Vertrag halten.
Bekommen die Eltern das Abo mit und wünschen dieses nicht, dann können sie dem jederzeit schriftlich widersprechen. Erfolgt der Widerspruch, ist das Abo von Anfang an ungültig. Eventuelle Kosten müssen dem Kind/oder den Eltern erstattet werden.
Auch wenn das Kind/Heranwachsender das Abo weiter möchte, stehen die Interessen der Eltern rechtlich über dem minderjährigen Kind.
Er muss sich nicht an den Vertrag halten - solange er nicht bezahlt, hat er nicht die versprochene Leistung bewirkt (Kaufpreiszahlung), so dass nicht mal der so genannte Taschengeldparagraph greift.
Schriftliche Verträge brauchen die Zustimmung der Eltern unter 18.
http://www.kindersache.de/bereiche/deine-rechte/fragen-rechte-konkret/artikel/taschengeldparagraph
Als 17jähriger ist man auf jeden Fall "beschränkt geschäftsfähig" und daher glaube ich nicht dass du aus diesem Abo ohne weiteres rauskommst. Versuchen kann man es aber und vielleicht nehmen sie die Kündigung aus Kulanz an. Ansonsten sofort zum nächsten Termin kündigen, damit sich dies nicht nochmal wiederholt.
Klar, denn dieser Vertrag gilt nicht da du nicht Volljährig bist und somit Vollgeschäftsfähig bist. Stell mal vor, ein 16 Jähriger kauft sich einen Roller, theoretisch können die Eltern zu dem Händler gehen und das Geld zurückverlangen :)