Ist es verboten einen fremden Personalausweis mit sich zu führen?

9 Antworten

Nein, es gibt kein Gesetz, das das verbietet.

Solange man ihn nicht nutzt, um sich als jemand anderes auszugeben, ist das in Ordnung. Letzteres würde folgende Straftat darstellen:

§ 281 StGB - Mißbrauch von Ausweispapieren

(1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

(2) Einem Ausweispapier stehen Zeugnisse und andere Urkunden gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden.

colt1212  03.03.2012, 10:46

der fiel mir gar nicht mehr ein....stimmt, den gibts ja auch noch.

Wenn dieser als gestohlen gemeldet ist schon. Wenn man ihn nutzen will um zum Beispiel ein Bahnticket zu nutzen, dass auf diesen Namen ausgestellt ist, dann auch.

Die Frage ist ja auch, was macht die Person der dieser Ausweis gehört? In Deutschland ist man ausweispflichtig. Wie weißt sich dann diese Person aus?

nein, solange du den nicht dazu benutzt, dich damit auszuweisen. das wäre was anderes, denn du bsit verpflichtet, dich gewissen behörden und amtspersonen gegenüber auf verlangen auszuweisen. machst du allerdings falsche angaben (und das vorzeigen eines fremden personalausweises ist dasselbe in dem fall) ist nach §111 OwiG eine ordnungswidrigkeit.

siehe hier:http://dejure.org/gesetze/OWiG/111.html

mirführen ist also nicht das problem, aber ihn benutzen kann böse enden.

eine gute erklärung solltest du schon dafür haben, die der inhaber des ausweises auch bestätigen kann.

z.b. das du mit einer vollmacht des eigentümers ein paket abgeholt hast oder so.

wenn du versuchst dich dmait auszuweisen, kommt das natürlich nicht so gut

Nein, sofern du diesen nicht jemandem entwendet hast und versuchst dich damit auszuweisen...