Ist es strafbar, wenn man sich freiwillig auf wunsch, von einer anderen Person ermorden lässt?
vorab: hierzu gibt es keinerlri hintergedanken. es ist eine theoretische frage, welche rein interessenhalber gestellt wurde.
darauf gekommen bin ich wegen bdsm. hier werden ja auch illegale handlungen nach absprache begangen.
6 Antworten
Ja ist es!!!
Nur weil man etwas freiwillig und im Einvernehmen miteinander ausmacht hebelt das nicht das Gesetz aus!
Eine Straftat bleibt weiterhin eine Straftat!
Tötung auf Verlangen ist ein Straftatbestand.
Ja, absolut.
ein bdsm akt überlebst du normalerweise- mord in den seltensten fällen.
(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Genau für diesen Fall gibt es den Tatbestand "Tötung auf Verlangen". Es bleibt strafbar, wird aber weitaus weniger hart bestraft als Todschlag oder Mord, da es hier eben das Einverständnis gibt.
Was das ganze mit bdsm zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Wenn ich weitermache obwohl der Partner nicht mehr möchte, dann kann ich dafür angezeigt werden. Und KV ist mit Einwilligung erlaubt.
finde aber das der bereich bdsm auch grenzwertig ist oder? ich meine wie die sklaven teilweisr misshandelt werden. da kann man scho sie zurechnungsfähigkeit in frage stellen.