ISt es strafbar wenn man ein Foto oder Screenshot von einem macht der das nicht will?

4 Antworten

Ja.Wenn du die Erlaubnis einer Person nicht hast, darfst du von dieser Person kein Bild machen. Außer diese Person kommt in einer Gruppe von min. 3leuten vor.

ValentinDupree  15.01.2017, 22:49

Weiterverbreiteter Irrglaube mit der Gruppe. ;) Das APR ändert sich nicht dadurch, dass auf einmal mehr Personen abgebildet sind.

sofern keine indirekte Einwilligung besteht.


Ja, wenn du das Bild des anderen veröffentlichst, dann kann es strafrechtlich verfolgt werden.

Das Recht am eigenen Bild wird durch § 22 KunstUrhG geschützt:


§ 22 KunstUrhG


Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt,
wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung
erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10
Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im
Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner
und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder
Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.




Wenn du gegen diese Vorschrift verstößt, kann auf Antrag der betroffenen Person ein strafverfahren gemäß § 33 KunstUrhG eingeleitet werden.



§ 33 KunstUrhG


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.





JuliusVIII  15.01.2017, 22:55

Da hat sich aber wer viel Mühe gegeben. Danke auch von meiner Seite. (:

Hallo Marcel, 

ich finde es schrecklich, dass gefragt wird, ob sowas strafbar ist oder nicht.. für manche Dinge braucht man doch keine Gesetze.. man macht einfach keine Fotos von fremden Menschen, basta. Erst recht nicht, wenn man weiß, dass sie es nicht wollen. 

Niemand will von jemanden fotografiert werden.. vor allem, weil meistens über die Personen nur gelacht werden. Ich finde sowas unter aller sau.. selbst wenn es nicht im Gesetz stehen sollte. 

Marcelcool 
Beitragsersteller
 13.06.2017, 16:21

Nein ich habe gefragt weil ein freund von mir ein foto gemacht hat und es meinen "Kameraden" gezeigt hat. Ja und ich bin so einer der immer ausgelacht wird und des schon seit 4 jahren .


 

Masuya  14.06.2017, 23:44
@Marcelcool

Dann solltest du schleunigst mit einer Person deines Vertrauens darüber reden. Ob in der Schule oder mit deinen Eltern.. deiner Tante.. deinem Onkel.. größeren Cousin oder sonst wem. 

Solang du das Foto für dich selbst anfertigst ja. Wenn du es weiterschickst oder iwo hochlädtst nicht mehr.

ValentinDupree  15.01.2017, 22:47

Das musst du mir mal erklären. Wie sich hier die Strafbarkeit und das APR ändern, damit diese Hypothese stimmt.

Solang du das Foto für dich selbst anfertigst ja. Wenn du es weiterschickst oder iwo hochlädtst nicht mehr.
AngelofAntioch  15.01.2017, 22:46

ups. also: Foto machen: legal Foto weiterschicken: strafbar

itsmethecringe  15.01.2017, 22:49
@AngelofAntioch

lass es einfach, nein heißt nein. Auch wenn es gesetzlich legal ist, ist es amoralisch