Ist es möglich mit 16 Jahren in einem Tabak-Zeitungs-Lottogeschäft (Kiosk) zujobben?
Also, ich bin 16 Jahre jung und suche einen Aushilfsjob! In der Jobbörse bin ich auf eine Stelle getroffen die mich Intressieren könnte. Nur frage ich mich darf ich rein rechtlich schon da arbeiten?
Wir suchen ab sofort eine Aushilfe für den Verkauf von Tabakwaren und Lotto. Sie sollten über entsprechende Vorkenntnisse verfügen (insbesondere in den Bereichen Lotto online, Zeitungs- und Zeitschriften-Remittenden). Außerdem haben Sie angenehme Umgangsformen und haben ein gepflegtes Erscheinungsbild.
4 Antworten
http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/
Gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz sind Sie mit 16 Jahren Jugendlicher. Wenn Sie noch schulpflichtig sind werden Sie wie ein Kind behandelt.
Sie dürfen, nur mit Zustimmung Ihrer Eltern, sehr eingeschränkt arbeiten.
So dürfen Sie nicht mehr als zwei Stunden täglich, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als drei Stunden täglich, nicht zwischen 18 und 8 Uhr, nicht vor dem Schulunterricht und nicht während des Schulunterrichts beschäftigt werden.
Wenn der Aushilfsjob im Kiosk diese Kriterien erfüllt und der Besitzer bereit ist Sie einzustellen, dann ist dies zulässig.
Falls nicht darf der Kioskbesitzer Sie gar nicht beschäftigen.
Am gescheitesten ist es wenn Sie hingehen und mit dem Kioskbetreiber zu sprechen, ob der Job für Sie geeignet ist.
Peter Kleinsorge
nein, das ist nicht möglich. Da Ausbage von Alkohol und antern Genussmittel erst ab 18 Jahre erlaubt ist
UmAlkohol und andere Genussmittel auschenken bzw verkaufen zu dürfen, muss der Verkäufer selbst mind. 18 Jahre sein
soweit ich weis darfst du das solange es ein mini job ist.
nö is es nicht
also wat denn nu? :D