Darf eine 14-jährige mit einem 26-jährigen Sex haben (ohne Beziehung)?
Darf meine Freundin Sex haben mit einem 26-jährigen freiwillig ohne zwang oder so sie ist 14 und sie sind nicht zsm sondern sie möchte ihn verführen darf er gesetzlich mit ihr verkehren ja oder nein?
5 Antworten
Ich Antworte im Namen eines Freundes ;-)
In Deutschland gelten Jugendliche ab 14 als "sexuell mündig" und dürfen sich ihre Sexpartner frei wählen - solange dieser ebenfalls mindestens 14 ist. Nach oben gibt es im deutschen Recht KEINE Altersgrenze - d.h. es spielt zunächst einmal KEINE Rolle, ob der Partner 14, 24, 44 oder 84 ist und auch die Eltern müssen NICHT einverstanden sein!
Ist der ältere Partner über 21 und es gelingt den Eltern einen Gutachter aufzutreiben, der bestätigt, dass dieser die "fehlende Reife zur sexuellen Selbsbestimmung" AUSNUTZT (was nur sehr selten gelingt), dann könnten die Eltern ihn anzeigen.
Solange die beiden freiwillig miteinander Sex haben, kein Geld fließt und keine Zwangslage bzw. Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird, ist Sex zwischen den beiden legal.
Abgesehen vom rechtlichen Rahmen hat eine 14-jährige, die unbedingt einen Jungen verführen möchte, der fast doppelt so alt ist wie sie, allerdings ein ganz anderes Problem. Wahrscheinlich verspricht sie sich die Erfüllung irgendwelcher Fantasien, die sie sich während der Hormonvergiftung der Pubertät zusammengesponnen hat. Wenn sie Pech hat, dann vernascht der junge Mann sie zwar - um sie dann fallen zu lassen, während sich ihre Träume NICHT erfüllt haben...
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
R. Fahren haut mal wieder die beste Antwort raus. @OP wenn die Frage kommt.. "R. Fahren" sollte deine "Hilfreichste Antwort" bekommen.
Ich bin kein Jurist - daher alle Antworten ohne Gewähr.
Zwangslage wäre ZUM BEISPIEL wenn ein Jugendlicher ohne Handy und ohne Geld in einer fremden Stadt gestrandet ist und ein Erwachsener eine Unterkunft für die Nacht im Tausch gegen "sexuelle Gefälligkeiten" anbietet. Was GENAU eine Zwangslage ist, kann man ggf. diskutieren. Letztendlich entscheidet ein Richter...
Die fehlende REIFE zur sexuellen Selbstbestimmung liegt dann vor, wenn dem/der Jugendlichen nicht klar ist, was Sex ist, woher die Babies kommen und warum sich "das, was der Onkel da unten macht" so gut anfühlt. In unserem Kulturkreis eher die höchst seltene Ausnahme - da muss schon eine erhebliche Entwicklungsverzögerung vorliegen. Dies muss erstmal ein Gutachter entsprechend feststellen - und dann ist da noch der Richter...
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Das ist meine "Tagline" - also mein Erkennungszeichen (und daher auch Titel eines meiner Bücher...).
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Ausnutzen einer Notlage (z.B. die Minderjährige steht als Anhalterin am Straßenrand), es darf auch kein Geld oder sonstigen Gegenleistung fließen und das junge Mädchen darf keine Schutzbefohlene des Sexpartners sein (also wie Lehrer, Trainer oder Aufseher).
Nein er ist zu alt sie sollte es lieber lassen
Ja, er darf. Zumindest in Deutschland und Österreich.
Außer wenn er ihr Klassenlehrer wäre. Zumindest in Deutschland.
Dürfen ihr die Eltern auch nicht (mehr) verbieten.
In den beiden Ländern bestimmt man ab 14 über sein Sexualleben selbst!
Gesetzlich ist das okay.
Falsch
Ich sage mal so Heut zu Tage ist eh alles egal was die Jugend macht, Mit 12 jahren wird man schwanger, oder man hat Geschlchtsverkehr mit einen 26 jahren alten person. Also ich sage mal so Die Welt wird jedes jahr schlimmer und schlimmer
Die Welt wird jedes jahr schlimmer und schlimmer
Weil jedes Jahr mehr Menschen ihren gedanklichen Müll ins Internet kippen.
@RFahren
Ich hätte dazu zwei Fragen:
Ab wann hat denn der Erwachsene rechtlich gesehen eine Zwangslage ausgenutzt und was ist eigentlich konkret eine Zwangslage. Und was versteht man konkret unter der Ausnutzung der fehlenden sexuellen Selbstbestimmung?