Darf eine 14 Jährige mit einem 22 Jährigen Sex haben?
8 Antworten
Ja, wenn der Sex einvernehmlich stattfindet, keine Notlage der/des minderjährigen ausgenutzt wird, der Sex nicht gegen Bezahlung vollzogen wird und kein Schutzverhältnis zwischen den beiden besteht.
Ab 14 verfügt man über das sexuelle Selbstbestimmungsrecht und darf gesetzlich mit jeder Person die ebenfalls mindestens das 14. Lebensjahr vollendet hat (auch ein 90 jähriger hat das 14. Lebensjahr vollendet) , sexuelle Handlungen vollziehen sofern das nicht unter die oben genannten Aufschlüsse fällt.
Ja, auch als volljährige / r mit einer /einem minderjährigen.
Wie stellst Du dir das vor? Es gibt in Deutschland kein Recht das einem ohne Gesetztesänderung wieder aberkannt werden darf.
Nimm die Konstellation 14 / 16 die nicht selten ist.... Glaubst Du das Gesetz erlaubt den beiden, zwei Jahre Sex haben zu dürfen, dann zwei Jahre nicht mehr weil einer der beiden inzwischen 18 ist und nach weiteren 2 Jahren doch wieder, weil dann beide über 18 sind?
nein, weil:
Sex mit Jugendlichen im Alter von 14 bis 15 Jahren ist erlaubt, wenn der Partner höchstens 21 Jahre alt ist.
Beispiel: Der 19-jährige Freund der 15-jährigen Tochter muss nicht mit gesetzlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie miteinander schlafen.
Ist der Partner älter, macht er sich strafbar, wenn er die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt. In diesem Fall droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Ja, wenn sie 14 ist darf sie aber wenn sie unter 14 Jahre ist zählt das unter Kindesmissbrauch, allerdings darf sie nicht schwanger werden da es wieder ein paar Paragraphen mehr gibt und wenn die Eltern es nicht wollen muss sie es Akzeptieren wenn nicht kommen auf den 22 Jährigen sehr unangenehme folgen zu.
Wo hast du denn den Blödsinn her?
Der erste Satz ist ja noch richtig, den Rest solltest du dringend löschen lassen.
Ist kein Blödsinn, das ist die Realität! Steht überall in den gesetzbüchern und Anwalt kann auch beraten.
Dann schreibe doch mal die entsprechenden deutschen Paragraphen.....
Ich wünsche dir schon mal viel Spaß bei der erfolglosen Suche
Bist du auf Krawall aus?
Nein, nur auf die gesetzlichen Grundlagen deiner Behauptung.
Vielleicht kann ich ja noch was lernen.
Es gibt noch die Eltern die das verbieten können und da die Eltern die Erziehungberechtigten sind, dürfen sie es verbieten und wenn sie schwanger wird und die Eltern es nicht wollen dürfen sie den 22 Jährigen anzeigen weil sie noch keine 16 Jahre ist.
Auch das ist Unsinn.....
Es heißt "sexuelles Selbstbestimmungsrecht" das tritt mit Vollendung des 14. Lebensjahr ein. Ausser den Einschränkungen das der Vollzug sexueller Handlungen mit Jugendlichen nur einvernehmlich stattfinden darf und das ausnutzen einer Notlage, Sex gegen Bezahlung, das drängen zum Sex, oder Sex mit Schutzbefohlenen nicht erlaubt ist, gibt es in besagten Gesetz keine weiteren Einschränkungen.
Ich bin 53, meine Ehefrau ist 33, unsere gemeinsame Tochter ist 19 und es gab bereits das ein und das andere andere Verfahren wegen dessen wir uns erklären mussten. Ich kann dir versichern, das sich die Gesetze in Deutschland seit 20 Jahre nicht grundlegend geändert haben, das uns weder das deutsche noch das mosambikanische Gesetz uns auch nur das geringste anhaben konnte.
Glaube schon?! Wo haste den die gefunden ^^
Stimmt, doch, verschaut!
hä? er dürfte nur wenn er 21 ist
Nein, er dürfte auch mit ü21. Lies die Erklärung unter der Tabelle.
wusste ich garnicht lol
Aber doch nicht als volljähriger mit einer minderjährigen