Ist es im Supermarkt erlaubt, von noch nicht bezahlter Ware zu essen?
Angenommen, von einem 5er Pack Minisalami verzehrt ein Kunde im Laden vor dem Bezahlen ein Stück, weil er Hunger hat.
Selbstverständlich in der Absicht, die Ware an der Kasse korrekt zu bezahlen.
Ist das erlaubt?
9 Antworten
Es ist zwar juristisch gesehen keine strafbare Handlung, da ja eine Kaufabsicht vorliegt, es ist dennoch seitens des Marktbetreibers nicht gestattet und kann mit einem Hausverbot geahndet werden.
Entgegen der anderen Antworten ist hier der Straftatbestand des Diebstahls noch nicht gegeben, da dafür ein entscheidendes Tatbestandsmerkmal nicht erfüllt wird. Und zwar jemandem etwas wegzunehmen mit der Absicht sich oder einen Dritten damit zu rechtswidrig bereichern. Das ist nicht gegeben, wenn der "Täter" vor hat den Artikel zu bezahlen. Anders sieht es aus, wenn man etwas isst und den Rest dann wieder zurücklegt.
Ein wunderbares Beispiel ist sind auch Trauben. Die gibt es ja bekanntlich sowohl abgepackt in Schalen als auch lose. Es ist leider bei vielen Leuten zu einer Selbstverständlichkeit geworden von den Trauben zu probieren. Hat man vor eine abgepackte Schale zu kaufen und kostet auf dem Weg zur Kasse daraus, dann verhält es sich so wie oben erklärt, da man ja am Ende trotzdem die komplette Schale bezahlt. Kostet man hingegen vorher aus einer Schale und legt sie zurück, dann ist es Diebstahl. Ebenso bei losen Trauben. Kostet man diese vorher oder auf dem Weg zur Kasse, dann ist auch dies Diebstahl, da man am Ende ja nur noch die Trauben bezahlt die man an der Kasse hat. Die, die man bereits gegessen hat kann man nicht mehr bezahlen, da die ja bei Abwiegen an der Kasse fehlen. Vorausgesetzt es wird erst an der Kasse gewogen. Muss man im Laden selbst wiegen und entnimmt erst danach die Trauben, dann verhält es sich wie mit der Schale.
Aber wie gesagt, grundsätzlich gilt in jedem Laden, dass es laut AGB untersagt ist, unbezahlte Ware zu verzehren. Mal ganz abgesehen davon, dass das jeder Mensch mit guter Erziehung und Anstand von ganz alleine weiß, dass er nichts anzurühren hat was ihm nicht gehört.
Gerne.
Und kleiner Tipp für alle: Einfach vorher die Mitarbeiter fragen. Kostet nichts und man ist immer auf der sicheren Seite.
Es ist auf jeden Fall nicht ungewöhnlich und wird in aller Regel nicht einmal mit einer hochgezogenen Augenbraue quittiert.
Klassischer Fall: man kauft ein Getränk und nimmt schon mal einen Schluck aus der Pulle, um den akuten Durst zu stillen. Da kommt dann auch schon mal eine leere Flasche aufs Kassenband.
Oder die Mutter gibt ihrem quengelnden Balg schon mal einen Keks aus der Schachtel, um für Ruhe zu sorgen.
Juristisch vermag ich das nicht einzuschätzen, aber geduldet wird das Verhalten normalerweise.
Juristisch gesehen ist es Diebstahl, weil du noch nicht das Eigentumsrecht an der Ware erworben hast. Was andere zu moralischen oder allgemeinen Ansichten äußern, ist irrelevant. Nur weil es fast jeder tut, wird es nicht legal.
Theoretisch ist das Diebstahl. Kulanterweise verzichten die Läden aber regelmäßig darauf hier anzuzeigen, wenn die Ware anstandslos gekauft wird.
De jure ja, denn Eigentumsübertragung hat noch nicht stattgefunden. De facto wird wohl bei korrekter Bezahlung auf eine Anzeige verzichtet.
Danke für die ausführliche und fundierte Antwort.