Ist es Fahrerflucht, wenn ich durch das öffnen der Türe einen Kratzer in den Lack eines anderen Autos gemacht habe und es mit Politur entfernt bekommen habe?
Angenommen man bekommt den Kratzer wieder komplett heraus und man sieht wirklich nichts.
5 Antworten
Wenn der Kratzer entfernt wurde sind auch alle Beweise für einen Schaden beseitigt worden. Ergo hast du die Straftat komplett vertuscht und dir kann nichts passieren. Hat es keiner mit bekommen würde es auch niemand auffallen.
Trotzdem wäre es eine Fahrerflucht, da durch den Unfall das andere Auto als Unfallauto gelten würde. Das wäre eine Wertminderung des Fahrzeugs welche du erstatten müsstest. So zumindest das theoriegefuchtel der Juristen.
Die Juristen können aus jeder Fliege einen Elefanten machen. Praktisch gesehen wäre es eine Reparatur. Dadurch hat man den Schaden beseitigt.
Praktisch gesehen hat mir auch mal jemand seine Fahrertür an meine Beifahrertür gerammt (ich saß aber noch drin, den Blick hättest sehen müssen); bzw. der Wind war es, es war recht stürmisch.
Da hab ich dann auch gesagt, laß gut sein... der Schrammen war wirklich so gut wie nicht zu erkennen.
Andere Sache war mal, als mir jemand in einem Kreisverkehr aufgefahren ist, und dann getürmt ist. Sauer war ich wegen Letzterem.
Seltsam, die Frage.
Ich stelle mir gerade vor, ich beobachte jemanden, der einem wildfremden Halter einen Kratzer ins Fahrzeug fährt. Und dann steigt der Verursacher aus, holt die Politur aus dem Kofferraum und beginnt am fremden Fahrzeug zu polieren.
Wahrscheinlich würde ich ihn fragen, ob er bekloppt ist.
Einen wirklichen Kratzer kriegst Du nicht wegpoliert.
Auch oberflächliche Kratzer sind Kratzer. Diese bekommt man herauspoliert.
Ein "Kratzer" definiert sich für mich als Beschädigung des Lacks. Das kriegst Du auch mit 10 Liter Politur nicht weg.
Er schreibt doch:
...einen Kratzer in den Lack...
Was Du meinst, so vermute ich, sind z.B. Spuren des eigenen Lacks am anderen Auto durch eine ganz leichte Berührung. Das kann man wegbekommen. Sowas ist für mich aber kein Kratzer.
1. Du hast das Eigentum eines anderen beschädigt
2. Du hast "Renovierungsmaßnahmen" an fremdem Eigentum vorgenommen.
3. Wer sagt Dir, daß der Kratzer wirklich draußen ist, und sich nicht Rost darunter bilden kann?
Gehört also (rechtlich) auch zu Fahrerflucht.
Es kann sich kein Rost darunter bilden, wenn der Lack intakt ist. Wäre der Kratzer so tief, würde man ihn nicht herauspoliert bekommen. Das widerspricht deinem Punkt Nummer 3.
Du hast aber einem fremden Fahrzeug, ohne sein Einverständnis, eine Schicht seines Lackes zerstört. Das, nachdem Du ihm einen Sachschaden zugefügt hast, ohne ihn zu informieren.
Vielleicht ist dieser fehlende Mikrometer Lackschicht ausschlaggebend, daß wenn ein zweiter daran stoßt, sich Rost entwickelt?
Rechtlich gesehen wäre es so, wie ich geschildert habe.
Weil: Wer sagt denn überhaupt, daß Du den Lack fachmännisch poliert hast?
Eine andere Konstellation, Du fährst jemandem den Zaun zusammen, flickst den aber, indem Du drei Pfähle in den Boden rammst.
Das Recht ist da immer auf der Seite des Eigentümers.
Streng genommen ja. du hättest die adresse an dem auto lassen müssen, ansonsten ist es unfallflucht. - wenn man wirklich nichts sieht, woher weiß der betreffende es dann ?
Falsch! Richtig streng genommen gilt das Hinterlassen der Adresse nicht. Du könnstest ja auch eine falsche Adresse angeben.
Du mußt den KFZ-Halter auffindig machen oder warten, notfalls die Polizei rufen, wenn Du auf der ganz sicheren Seite sein willst :)
Glück gehabt, aber der Beweis ist jetzt online.:D
Wenn man es unter dem Blickwinkel betrachtet, könnte man es sogar für "Vertuschung einer Straftat" oder "Beweisvernichtung" eingestuft werden, das hatte ich in meinem Punkt noch nicht berücksichtigt ;)
Hätte, hätte, Fahrradkette...