Ist es erlaubt wenn ich mein Audi zeichen beleuchten lasse? (Siehe Bild)?

Hier bild - (Auto, Gesetz, Polizei)

7 Antworten

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.... 

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__49a.html

Änderungen der Beleuchtung müssen eh vom TÜV abgenommen werden.

Das Kennzeichen ist nicht beleuchtet, das geht schon mal nicht (wobei das im Stehen möglich sein könnte).

Spontan würde ich aber sagen, dass Du das nicht durch den TÜV bekommst. Bei Änderung der Beleuchtung ist man durchaus kritisch.

Aber versuch es doch. Wenn Du es versuchst, dann muss das Kennzeichen gut lesbar sein.

Gruß

Antitroll1234  30.12.2018, 01:30
Das Kennzeichen ist nicht beleuchtet, das geht schon mal nicht

Kennzeichenbeleuchtung...

...vorne ?

Beamer97  30.12.2018, 03:26
@Antitroll1234

Wer sich ne Emblem-Beleuchtung einbaut, kann sich auch zwei Leds mit nen Winkel ans vordere Nummernschild bauen 😂

AldoradoXYZ  30.12.2018, 05:24
@Beamer97

Hab nie drüber nachgedacht, dass vorne keine Beleuchtung fürs Kennzeichen ist. Das ergibt allerdings auch Sinn, man müsste eh gegen das Abblendlicht gucken.

Gruß

HomerDD  30.12.2018, 01:30

Seit wann sind die vorderen Kennzeichen beleuchtet..?

Ist verboten: Es ist genau festgelegt, wie die Lichtform auszusehen hat, damit man das Fahrzeug erkennen kann - z.B.

Zweirad ein Licht

Auto 2 Lichter

LKW 4 Lichter (2 unten und 2 kleine oben)

Traktor 2 Lichter, dichter zusammen

Zug 3 Lichter

Bus wie LKW, aber oben das Zielschild beleuchtet

Straßenbahn ein Licht und Zielschild oben beleuchtet.

Ist alles genau festgelegt, Ausnahmen werden in D nicht genehmigt. Alles was beim Licht vom Originalzustand abweicht, muss abgenommen und eingetragen werden. Man darf auch nicht einfach z.B. LED nehmen, wenn die Scheinwerfen für Halogen ausgelegt sind.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht klar geht, zumindest nicht während der Fahrt!

Von Mercedes weiß ich, dass es den vorderen Sternen auch als beleuchtet gibt – das steht schon in der Beschreibung drin, dass der nur im Stand, nicht während der Fahrt, leuchten darf, da das sonst nach StVO nicht zulässig sei.

T3Fahrer

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
martinreschke  30.12.2018, 13:34

auch im stand im öffentlichen strassenverkehr nicht zulässig.

Nope! Unterbodenbeleuchtung und solch Firlefanz sind ja auch nicht erlaubt.

AldoradoXYZ  30.12.2018, 02:03

Er kann es versuchen. Letztendlich wird es auch auf die Beleuchtungsstärke ankommen (vermute ich mal)

Gruß