Ist es erlaubt dass Kleinkinder ihre Genitalien an einer Stange eines Wassertretbeckens reiben?
Ich war gestern mit meinen Freundinnen an einem wassertretbecken und dort warten viele Kleinkinder mit Eltern. Die Eltern haben ihre Kinder ausgezogen und haben sie in das Wasser gelassen. Die Kinder waren komplett nackt.
Und wie man Kinder so kennt planschen sie ja nicht nur im Wasser rum.
In der Mitte des tretbeckens war eine ovale Art Stange an der sich die Besucher des tretbeckens eigentlich festhalten sollten während sie im Wasser gehen.
Diese Kinder kletterten auf diesem Gestell herum und setzten sich auf die Stangen mit ihren genitalien und rieben da herum und machten da alle möglichen Stellungen droben. Ein anderes Mädchen ist nackt auf einer Rutsche gesessen und versuchte zu rutschen. Die war etwa schon 7jahre alt.
Für phedophile wäre das das erregendste jemals gewesen.
Meine Frage ist jetzt, ob die Kinder das überhaupt dürfen also ob die Eltern sich damit strafbar machen. Denn wenn ich das mit 15 Jahren machen würde, wäre das ja eine Straftat. Wie ist das also mit einem 5 jährigen Kind? Hätte ich da die Polizei rufen können (da ich mich sehr belästigt fühlte) und was hätten die Beamten dann gemacht? Verstößt das gegen ein Gesetz? Und wenn es nicht gegen ein Gesetz verstößt was könnte ich dann machen?
8 Antworten
Ausgesprochen gute Frage.
Fakt ist, dass im hier anzuwendenden § 118 OWiG keine explizite Altersgrenze drin steht.
D.h. zunächst kannst Du natürlich, wenn Du dich belästigt fühlst, die Polizei rufen und Anzeige erstatten.
Vlt. lässt sich googeln, ob sich im Rechtsverkehr bereits eine "inoffizielle" Altersgrenze durchgesetzt hat. Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass es wie auch sonst beim § 118 OwiG , sehr sehr unterschiedliche Auslegungen gibt.
Interessant wäre auch die Frage, inwiefern die Eltern grundsätzlich zur Verantwortung gezogen werden können. Ich glaube, wenn ein 15 jähriger Teenager ohne Wissen der Eltern das macht, sind die für mich gefühlt "raus".
Und eines noch, wie aus dem Gesetz und seinem Namen hervorgeht. Wenn die Nacktheit nicht mit sexuellen Handlungen verbunden ist ( was ich bei einem siebenjährigen, selbst wenn er sich an der Stange - zufällig ? - reibt ausschließen würde , beim bloßen Rutschen sowieso ) ist es keine Straftat , sondern eine Ordnungswidrigkeit, also auf dem Niveau von Falschparken oder zu schnellem Fahren.
Danke , gute Ergänzung.
"Unvermeidbares Lebensrisiko" - sehr schön, mal wieder gelächelt....
Aber : Aus der Schilderung laß ich nicht heraus, dass es in einer Saunaanlage war.
Ich hatte das schon öfter gesehen, dass - z.B. am Rande von Trimmdichpfaden im Wald - solche Art "Kneippbecken" gemacht wurden. Ich dachte es handelt sich um ene solche, singuläre Anlage.
sehr schön, mal wieder gelächelt.
:) Ja, die Justiz sorgt mit ihren Formulierungen auch bei mir öfters mal für Heiterkeit. ;)
Ich dachte es handelt sich um ene solche, singuläre Anlage.
Ja, KANN sein. Sandraaaa15 kann es sicherlich sagen.
Und so etwas ist in "normalen" Schwimmbädern zwar auch ab und an vertreten (;-)), aber in Saunalandschaften ist es IMHO Standard. Vielleicht denke ich da als Saunagänger auch zu vorbelastet ... ;)
Ich ging aber einfach davon aus, dass sie nicht nackt spielende Kinder im Wald gesehen hat. ;-) Sie war also sicherlich an einem Ort, an dem Nacktheit (zumindest von kleineren Kindern) nicht gerade unüblich ist.
Auch in einem "normalen" Schwimmbad: Sonst hätte sich ggf. auch der Bademeister von sich aus eingeschaltet. ;-)
Obwohl: Nacktheit bei kleineren Kindern ist in Deutschland allerdings halt ohnehin sehr unproblematisch (praktisch, aber auch rechtlich - warum hast Du ja auch schön erklärt). In den USA ist das z.B. total anders. Dort könnte man selbst bei so etwas für uns Deutsche "normalem" ziemlich schnell ziemlich große Probleme bekommen.
Aber hier ist ja nicht das prüde Ami-Land, sondern das Gründungsland der Freikörperkultur ... :)
... dafür schminken wir nicht unsere kleinen Kinder auf erwachsen, und schicken sie dann auf kleine "Miss-Wahlen" etc. Also mir ist es so herum auch irgendwie lieber. ;-)
Die im frühen Kindesalter zu beobachtende "Zeigelust" ist wertneutral zu sehen und lässt auf eine gewisse exhibitionistische Grundveranlagung des Menschen schließen.
Denn wenn ich das mit 15 Jahren machen würde, wäre das ja eine Straftat.
Der Tatbestand des Exhibitionismus ist nur dann erfüllt, wenn die Entblößung der sexuellen Befriedigung dient.
Daher ist Nacktheit in der Öffentlichkeit allein in Deutschland nicht strafbar. Lediglich Nacktjoggen kann in Deutschland aber als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.
Worüber regst du dich eigentlich auf?
Solange die Kinder unter 14 sind, dürfen sie sowieso so ziemlich alles machen. Ab 14 ist man dann strafmündig. Da könnte man sowas vielleicht als "Erregung öffentlichen Ärgenisses" sehen.
Bei kleinen Kindern kannst du auch einfach sagen, dass man sowas nicht macht. Oder du sagst den Eltern, dass die ihren Kindern sagen sollen, dass man sowas nicht macht.
Oh Gott, nackte Kinder!!!!!!
Sollten eigentlich mit Rollkragenpulli spielen müssen, damit sich 15 jährige nicht darüber aufregen können oder sich gar belästigt fühlen!
Lass die Kinder doch spielen, andere fühlen sich vielleicht durch deine nackten Füße belästigt. Also man kanns wirklich übertreiben.
wenn du dich belästigt gefühlt hast, dann hättest du durchaus die polizei rufen können
ich persönlich finde es auch nicht in ordnung sein 7-jähriges kind komplett nackt in der öffentlichkeit zu "zeigen". das kann man machen wenn das kind 3-4 vll 5 ist. aber danach nicht mehr.
ich würde als elternteil mein kind generell nicht nackt der öffentlichkeit preisgeben.
Die gibt es auch "offiziell": Kinder sind erst ab 7 "bedingt deliktfähig". D.h., ab 7 wird ihnen zugestanden, dass sie für ihre Handlungen verantwortlich sein können. Ob sie dies wirklich sind, muss im Einzelfall entschieden werden.
Vor 7 hingegen ...
Und wenn man in einem Umfeld nackt ist, in dem die Nacktheit toleriert wird, dann ist es noch nicht mal eine Ordnungswidrigkeit.
Und die Justiz toleriert die Nacktheit z.B. auch im Umkreis von 200m eines jeden Baggersees - auch ganz ohne "FKK-Zone". So jedenfalls die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH.
Aber darum geht es hier ja nicht. Hier geht es ja wohl um eine Saunaanlage (da "Wassertretbecken"). Und dort wird die Nacktheit nicht toleriert, sie ist sogar üblicherweise zwingend vorgeschrieben.
Und wenn eine Person ein Problem mit nackten (spielenden) Kindern hat, dann ist das halt ein persönliches Problem genau dieser Person. Bedauerns- bzw. bemitleidenswert, aber kein Fall für die Justiz ...
PS: Übrigens ist auch "öffentliche Sexualität" keine prinzipielle Straftat (außer in einer Kirche und auf einem Friedhof). Strafbar ist "nur", wenn mit der sexuellen Handlung "wissentlich oder absichtlich" ein Ärgernis" erregt wird. Das ist ein gewaltiger Unterschied!
Wenn man also beim Wandern im Wald über ein heißes Liebespaar stolpert, dann gehört das, so die Justiz, zum "unvermeidbaren Lebensrisiko". Erst wenn das Liebespaar merkt, dass es mit seinen Handlungen ein Ärgernis erregt, und dann trotzdem weitermacht, wird das Ärgernis "wissentlich" erregt (und mittags auf dem Marktplatz kann man wohl von "Absicht" ausgehen ;-)).
PPS: @Sandraaaa15
Zu einem Sexualtherapeuten gehen. Der könnte das zwar auch nicht verhindern, aber er könnte dich therapieren, so dass Du damit kein Problem mehr hast.
Ansonsten: Wenn es keine Saunaanlage wäre, sondern ein normales Schwimmbad, kann man sich jederzeit an den Bademeister wenden. Der entscheidet dann, ob das okay ist, oder ob er mit den Eltern reden muss.