Ist es erlaubt auf einem Fluss ein selbstgebautes Boot mit Paddeln zu benutzen?

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Ist es erlaubt auf einem Fluss ein selbstgebautes Boot mit Paddeln zu benutzen?

Prinzipiell ist es nicht erlaubt. Es gibt allerdings eine ganze Reihe von Duldungen, die du nutzen könntest. (Tipp: Je kleiner das Boot/Floß, desto leichter ist es, eine Genehmigung zu bekommen.)

Da die Regeln so unglaublich vielfältig sind und vor allem überall regionales Recht gilt, kann man keine pauschalen Aussagen treffen. Informiere dich umfassend; das bewahrt dich vor negativen (und ggf. teuren) Überraschungen.

Allerdings wäre ich damit auch im Falle einer "Nicht-Ablehnung" sehr vorsichtig. Du haftest in jedem Fall voll für sämtliche Schäden, die entstehen können. Wenn dir beispielsweise ein Boot ausweichen muss, dabei auf Grund läuft und sinkt, haftest du für die gesamte Wiederbeschaffung des Bootes im letzten Zustand. Das können leicht einige Hunderttausend Euro werden. Und nein, Versicherungen werden den Teufel tun und hier einspringen, denn es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit.

PeVau  13.06.2013, 13:03

Und nein, Versicherungen werden den Teufel tun und hier einspringen, denn es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit.

In der privaten Haftpflichtversicherung ist grobe Fahrlässigkeit mit versichert. Solange er in seinem Boot keinen Motor oder Außenbordmotor hat und auch kein Segel, würde diese Versicherung auch leisten, allerdings nur für den Fremdschaden. Für ein eigenes Ruderboot oder Kanu ist eine Sportboothaftpflichtversicherung noch nicht notwendig.

velodog  14.06.2013, 06:54

Prinzipiell ist es nicht erlaubt

Dürfte ja kein Problem für dich sein, den entsprechenden Gesetzestext wo genau das geschrieben steht hier mal zu verlinken....., oder?

Unsinkable2  14.06.2013, 10:52
@velodog

Es gibt keinen "eindeutigen Gesetzestext", der es verbietet. Schon gar nicht gibt es dazu eine "einzelne Regel". Wäre dies der Fall, hätte ich von VERBOTEN gesprochen.

Tatsächlich kann die Wasserschutzpolizei aber jedes nicht zugelassene Fahrzeug ohne Angabe von spezifischen Gründen kostenpflichtig aus dem Verkehr ziehen. Das betrifft Luftmatratzen ebenso, wie andere Schwimmkörper. Wenn sie dir dabei gleich an Ort und Stelle den weiteren Betrieb untersagen, bedeutet das: Abschleppen lassen oder Bergekran bestellen und abbergen ... was dann in deiner Haushaltskasse im erstgenannten Fall ein deutlich 3-stelliges, im zweiten Fall ein 4-stelliges, wenn du Pech hast, auch 5-stelliges Loch hinterlässt. Die Entscheidung "Bergen oder Schleppen" obliegt dabei einzig der Behörde und ist nicht anfechtbar. (Nicht zugelassene Kleinfahrzeuge sind keine "Boote" oder "Floße", sondern "schwimmendes Treibgut". ;))

Darüber hinaus ist das Be- und Durchfahren von Anlagen (Häfen, Schleusen, Brücken, etc.) ebenso, wie das Be- und Durchfahren von Schifffahrtsstraßen und betonnten oder anderweitig ausgewiesenen Flächen mit nicht zugelassenen Klein- und Kleinstfahrzeugen ebenfalls der reinen Willkür der Betreiber bzw. deren Beauftragten (Schleusenwärter, Hafenmeister, etc.) unterworfen und kann auch hier kostenpflichtig durchgesetzt werden.

Und als ob das noch nicht kompliziert genug wäre, gelten, wie bereits erwähnt, zahllose regionale Regeln, die ein undurchdringliches Dickicht von Vorschriften und Regeln schaffen, in denen man sich schneller verlaufen kann, als du "genau das" sagen kannst.

Beispiel: Rhein. --- Lt. Richtlinien des WSA Freiburg ist JEDE Floß- bzw. "Schwimmkörper"-Fahrt genehmigungspflichtig. Die Verwaltungskosten betragen derzeit zwischen 75 und 150 Euro. Der Antrag ist mindestens 4 Wochen vor der Fahrt schriftlich zu stellen. Das Floß ist dabei vorzuführen. Biegst du hingegen auf den Neckar ab, kannst du bei Kleinstflößen mit erleichterten Sofort-Zulassungen und Gebühren um die 0 - 30 Euro rechnen. Entsprechendes gilt auf dem Main, dort muss der Eigenbau allerdings bei Aufforderung vorgeführt werden und unterliegt zusätzlichen Sicherungsregeln.

Und selbstverständlich gilt eine Zulassung im Bereich des WSA Freiburg nicht im Bereich des WSA Heidelberg oder des WSA Bingen; es sei denn, ... [hier beliebige kurzfristige oder vertragsgebundene Absprachen einsetzen].

Verzichtest du auf eine derartige Zulassung und/oder Einhaltung auch nur einer der vorgeschriebenen Regeln, kann - nicht muss - man dich aus dem Wasser holen. Kostenpflichtig.

Erkundige dich bitte bei der nä. Schifffahrtsbehörde oder einem Wassersportclub. Es gibt in D nix, für das es keine Regeln gäbe.....was Kennzeichnung des Gefährts angeht, Größe, welchen Fluss ihr befahren wollt, ob da Bootsverkehr ist, Naturschutzgebiet, gefährliche Wehre oder Verblockungen, Schwimmwesten, Schilder kennen, Bootsführer, Nullpromillepflicht u.v.m.....

Grundsätzlich ist es nicht verboten aber wenn dort Schiffe fahren gibt es Regeln an die man sich halten muß. Wenn man am Rand ein bisschen paddelt stört dass keinen.

Warum sollte das verboten sein. Ist doch dein Problem, wenn du untergehst?

Eswäre alledings möglich, dass die Feuerwehr für ihren Einsatz, dich zu retten, ein paar Tausender von dir haben wollen.

Madaadam 
Beitragsersteller
 12.06.2013, 21:40

Und was wäre mit Schwimmwesten?

wenn im see keine regel was boot angehen steht dann schon