Ist es eine Beleidigung wenn man jemanden 'du Detlef!' oder 'du Otto!' nennt - darf man das auch zu einem Polizisten sagen?

3 Antworten

Sollten diese beiden Begrifflichkeiten die innere oder äußere Ehre des Geschädigten verletzen, liegt der Tatbestand der Beleidigung gemäß §185 StGB vor.

Ich finde es Respektlos gegenüber von Polizisten oder generell vor solchen Menschen die so einen Beruf machen. Wir sind alle nur Menschen und wir machen alle nur unsere Arbeit. 

Egal ob Polizist, Verkäufer, Anwalt...

Ich weiß nicht wo du arbeitest, aber jeder will doch einfach nur mit Respekt behandelt werden. 

Ob etwas beleidigend ist, hängt von den Intention desjenigen ab, der er sagt und natürlich vom Empfinden des Empfängers. Prinzipiell werden diese Aussagen als solche gemeint sein, natürlich.

Polizisten sind auch nur menschen - an und für sich kann man zu ihnen genau das gleiche sagen oder eben nicht sagen, wie auch zu jedem anderen. Das Beleidigen von Polizisten wird grundsätzlich nicht härter bestraft.

Allerdings muss einem auch bewusst sein, dass ein Polizist unter Umständen eher dazu tendiert Anzeige zu erstatten und er in seiner Aussage wohl auch ernster genommen wird - besonders wenn ein weiterer Polizeibeamter als Zeuge aussagt. Soetwas kann durchaus stärker gewichtet werden.

MaikGoldAnwalt  12.02.2017, 21:06

Das Beleidigen von Polizisten wird grundsätzlich nicht härter bestraft.

Laut Gesetz nicht, in der Praxis schon.