Ist es ein Hausfriedensbruch wenn man ein verlassenes Gebäude betritt, dessen Türen aufstehen?
Das Grundstück ist nicht umzäunt und die Türen sind nicht aufgebrochen worden, sondern stehen einfach offen. Das Gebäude steht seit 40 Jahren leer.
10 Antworten
Ansich, ja, ist es Hausfriedensbruch. Auch wenn man ein solch altes Grundstück nurnoch schwer als "befriedet" bezeichnen kann, so ist für jeden klar erkennbar, dass es sich um ein Grundstück und ein Gebäude handelt.
Hausfriedensbruch, ja, solltest ihr hineingehen und NICHTS beschädigen, ist es möglich, dass ein eventuelles Verfahren fallengelassen wird...aber rein rechtlich ist es durchaus Hausfriedensbruch.
Im Prinzip ja, da es doch irgend jemandem gehört. Wenn die Tür verschlossen ist wäre es Einbruch, wenn du etwas mitnimmst.
Ausnahme ist nur ein Notfall.
Ja, ist es. Dazu reicht es schon aus das Grundstück unberechtigt zu betreten. Wäre die Tür verschlossen, würden wir im Übrigen über ein Einbruchsdelikt reden.
eindeutig JA - diese Gebäude gehören auch jemanden, nur kümmert er sich nicht darum - sowas nennt sich Verkehrssicherungspflicht
bei dir steht die Glastür im Wozi offen, da kommt jemand Fremdes rein ....
Ja, denn irgendwem gehört das Gebäude ja. Es spielt keine Rolle, ob die Türen offen stehen oder nicht. Der Eigentümer könnte ja theoretisch auch um die Ecke im Garten sein.
Eine offene Tür ist keine Einladung an Fremde, einfach anderer Leute Eigentum zu betreten.