Ist eine unnötige Vollbremsung strafbar?
Habe gestern in der Stadt aus 50 km/h zwei mal eine Vollbremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs durchgeführt, um meine neuen Bremsen auf einwandfrei Funktion zu testen. Dabei habe ich leider einen Mororradfahrer übersehen, der dann ebenfalls bis zum Stillstand bremsen musste. Passiert ist dabei jedoch nichts. Daraufhin ist er scheinbar ziemlich wütend geworden, hat mir die Scheibenwischer-Geste gezeigt und mich dann verfolgt. Habe ihn jedoch abgeschüttelt, da ich nicht wusste, wie er drauf ist und was er vor hat.
Meine Frage nun :
War mein Verhalten strafbar ? Kann er mich anzeigen ? Wie hoch ist die Chance, das von der Polizeu jetzt wirklich was kommt und was kann mir passieren ?
Bitte nur um ernste Antworten
8 Antworten
Damit behinderst du ja den nachfolgenden Verkehr, solche Bremsungen sind eigentlich nur mit Grund zu tätigen ggf könnte man dafür ein Bußgeld bekommen
Was du getan hast könnte von der Polizei verfolgt werden da du andere auch in Gefahr gebracht hast
Aber das muss erst mal jemand beweisen :)
Also mach dir keine sorgen
Das du einen Motorradfahrer abgehängt hast glaub ich dir nicht, es sei denn du fährst ein getuntes PS Monster mit Allradantrieb a la R34 oder nen WRX STI...
Der hatte sehr wahrscheinlich keine Lust mehr dir hinterher zu fahren
ja genau so war es auch, wollte es nur nicht so genau beschreiben, da das sowieso unwichtig ist
Da hast du aber völlig unüberlegt gehandelt. Um eine Vollbremsung vorzunehmen um deine neuen Bremsen zu testen, solltest du dich erst mal nach hinten umschauen, ob da einer von hinten kommt ! Erst wenn da die Straße frei ist, kannst du´s probieren.
Bitte beachte das in Zukunft, auch wenn du´s mal im Winter auf glatter Fahrbahn testen wolltest, wie sich dein Auto verhält, erst durch Umschau absichern, daß weit und breit kein anderes Fahrzeug unterwegs ist.
dfllothar wünscht dir gute umblickende Fahrt.
Hallo Max1234abcd,
sollte Dich der Motorradfahrer anzeigen, währe ein Bußgeldbescheid möglich, der laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wie folgt aussehen würde:
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Tatbestandsnummer: 104118
Tatvorwurf: Sie bremsten als Vorausfahrender stark ohne zwingenden Grund, so dass es zur Gefährdung +) des nachfolgenden Verkehrsteilnehmers kam.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 4 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 13.1 BKat; § 19 OWiG
Verwarnungsgeld: 20,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
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Du kannst aber von Glück sagen, dass der Motorradfahrer nicht gestürzt ist und sich nicht verletzt hat, denn dann wärst Du im Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung.
Schöne Grüße
TheGrow