Ist eine mündliche Aussage für eine Unterschrift ok?
Wenn ich jmd ein mündliches ok für das ausführen meiner Unterschrift gebe fällt das dann trotzdem unter Urkundenfälschung?
6 Antworten
Wenn er die Unterschrift dann macht und dabei versucht, sie wie Deine aussehen zu lassen, ja. Zulässig wäre, wenn er "gez. Deinname" drunterschreibt. Das ist gerade der Sinn des "gezeichnet", dass deutlich gemacht wird, dass die Signierung nicht von dem Signierer, aber in dessen Namen erfolgt. Eine optische Nachahmung seiner Unterschrift muss dabei freilich unterbleiben.
Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube wenn jemand deine Unterschrift nachmacht, dann ist das IMMER Unterschriftenfälschung. Du kannst dieser Person höchstens dein mündliches okay geben und dann unterschreibt er selbst als dein Vertreter, den du dazu schriftlich bevollmächtigt hast.
Eine Urkunde ist falsch, wenn der aus ihr hervorgehende Aussteller nicht für die aus ihr hervorgehenden Erklärung verantwortlich zeichnet und auch nicht dafür verantwortlich sein will. Wenn also ein Dritter damit beauftragt wird im- und mit Namen des eigentlich Erklärenden zu zeichnen, kann das nie Urkundenfälschung sein.
Jaein. Du müsstest eine Vollmacht erteilen, die Wiederrum ebenfalls schriftlich ist. Ist etwas heikel, würde davon abraten.
& dir Person dürfte nur in deinem Namen aber mit seiner Unterschrift unterzeichnen
Deine Unterschrift darf niemand leisten außer dir, es ist gar nicht möglich das jemand in deinem Namen unterschreibt sondern nur mit deiner Genehmigung, in seinem Namen, für dich.
Mündlich ist nicht nachweisbar und bringt somit nichts, je nachdem was der andere für dich unterschreiben soll reicht entweder eine schriftliche Vereinbarung hierüber oder um Zweifel müsst ihr dafür zum Notar.
Kann ich die Genehmigung auch „nur“ mündlich machen oder muss sie auch schriftlich sein ?