Anschlussfinanzierung Baudarlehen, geschiedene Miteigentümerin verweigert Unterschrift

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das ist wohl besser mit einem anwalt oder mit eurem damaligen Notar zu besprechen.

Bitte zunächst mal im Darlehensvertrag nachsehen, was passiert, wenn eine Verlängerung nicht zustande kommt. Es gibt zwei Möglichkeiten. Die schlechte: das Darlehen muss zurückbezahlt werden. Die gute: das Darlehen wird auf baw (bis auf Weiteres) mit einem vairablen Zins umgestellt und Du musst es nicht zurückzahlen. Wenn das geklärt ist, stellt sich die Frage, das mit dem Beleihungsobjekt in Wege der Scheidungsauseinandersetzung geschehen soll bzw. schon ist und was in diesem Zusammenhang mit dem Darlehen geschehen soll. Ich hoffe, Ihr habt es geregelt. Wenn, was üblich ist, das Eigentum einer Person zugesprochen wird, muss auf jeden Fall mit der Bank unter Vorlage der notariellen Scheidungsvereinbarung und neuer Boniunterlagen gesprochen/verhandelt werden, dass der, der aus dem Grundbuch als Eigentümer rausfliegt auch aus der Haftung für das Darlehen entlassen wird. Leider zeigt meine Erfahrung in diesem Bereich, dass es nur mit dem guten Willen der Ehefrau möglich ist, hier eine für beide Seite saubere Lösung zu finden.

Guten Abend Kalle456,

grundsätzlich kann ich hier empfehlen, sich einerseits an die bisher finanzierende Bank zu wenden. Konkret mit der Bitte, dass das Darlehen zukünftig allein durch Sie bedient und Ihre EX-Frau aus dem Darlehen entlassen werden soll. Das ist (leider) kein unüblicher Vorgang mehr bei den Banken. Das gute daran ist, dass es sich hier um eine Anschlussfinanzierung handelt. Ich gehe davon aus, dass Ihre Restschuld bereits deutlich niedriger ist als das ursprüngliche Darlehen. Sie haben in den letzten Jahren somit eine solide Ratenrückzahlung bewiesen. Auch im Alter von 65 Jahren, ist eine alleinige Finanzierung möglich. Natürlich sind dabei die Pensionseinkünfte Ihren Ausgaben inkl. der alleinigen Darlehensbelastung von der Bank entsprechend zu überprüfen. Es gibt hier allerdings kaum noch KO`s wie vor ein paar Jahren noch. Andererseits wenden Sie sich doch an seriöse Baufinanzierungsvermittler. Diese suchen für sie alternativ eine andere Bank, welche das Darlehen der bisherigen ablöst und Sie so allein weiterfinanzieren können. Gute Beispiele sind hierfür: baufismart.de Wichtig für Sie: nach Ablauf der Sollzinsbindung läuft das Darlehen variabel weiter bis eine andere Lösung (siehe oben) gefunden wurde. Das Darlehen wird also nicht ohne weiteres fällig gestellt. Zudem sollte Ihre Ex-Frau natürlich mit Entlassung aus dem Darlehensvertrag auch ihren hälftigen Eigentumsanspruch an Sie übergeben. Hierfür sind grundbuchrechtliche Änderungen notwendig.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und gutes Gelingen. Robert