Ist eine gekaufte Geburtsurkunde eine Straftat?
Jemand kauft sich eine Geburtsurkunde in einem anderen Land mit falschem Geburtsort. Er hat damit eine andere Staatsangehörigkeit und hat dadurch in Deutschland bessere Chancen und Vorteile. Er heiratet sogar mit dieser erkauften Geburtsurkunde eine Deutsche ohne deren Wissen über die falsche Urkunde. Er baut sein ganzes neues Leben wie Studium, Approbation, Hauskauf, Credite usw. auf dieser erkauften Geburtsurkunde auf. Inzwischen hat er die deutsche Staatsangehörigkeit, aber mit falschem Geburtsort, der ja immer wieder bei Behörden angegeben werden muss. Ist dies ein Strafbestand? Was ist, wenn dies rauskommt?
12 Antworten
Das ist Urkundenfälschung. Dabei kommt es nicht drauf an, ob er sie gekauft oder selbst gefälscht hat, es heißt im Paragraphen StGB 267 ausdrücklich
Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Also wird er vor Gericht kommen. Und dann geht es los - es kann gut sein, dass ihm einiges aberkannt wird. Aber das wird dann im Einzelfall geprüft werden.
Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Jeder Bürger weiß, daß das eine Urkundenfälschung,also eine Straftat ist. Du fragst wenn das rauskommt, dann wird ermittelt und für den Jemand sieht es sehr, sehr schlecht aus.
Diese Masche ist "legal" bei Spionen/Agenten üblich. Denen werden passende Dokumente ausgestellt,. Bedienst du dich dieser Möglichkeit, machst du dich strafbar, da Urkundenfälschung.
Auch bei Spionen ist das nicht Legal. Generell ist Spionage nicht legal. Für Landesverrat kann man in Deutschland Lebenslang kriegen.
Natürlich ist das strafbar. Was genau die Person allerdings als Strafe zu erwarten hat, legt letztendlich ein Gericht fest. Da gibt es 100 Möglichkeiten, da der Verteidiger hier noch das Asylrecht ins Spiel bringen wird, falls die Person aus einem Kriegsgebiet kommt! Deshalb wäre es absoluter Quatsch hier zu sagen, dass die Person diese oder jene Strafe mit Sicherheit zu erwarten hat. Bestraft wird sie im Falle der Aufdeckung auf jeden Fall, nur wie, das kann man nur erahnen.