Ist ein Zahlungsempfänger (Versicherung) verpflichtet, den überwesenen Betrag entsprechend der Angaben im Verwendungszweck zu verbuchen?
3 Antworten
Dann musst du sowohl deine Versicherungsnummer als auch die Vertragsnummer, auf die du das gebucht haben willst, auf die Überweisung schreiben.
Ich hatte sogar mal der Versicherung 500 € versehentlich überwiesen - und bekam die anstandslos zurück.
Bei der Telekom habe ich zwei Kundennummern. Die wollen ja bei der Überweisung nur die Rechnungsnummer. Und so hatten sie etwas auf das falsche Konto gebucht und wieder gutgeschrieben - und mir ne Mahnung für das andere geschickt. Dagegen habe ich gewehrt. Und so kam ich um die Mahngebühr.
Fortan schreibe ich sowohl Rechnungsnummer als auch Kundennummer auf die Überweisung.
Vielen Dank für die Information
Meine Versicherung verbucht willkürlich auf eine Vertragsnummer (ich habe drei verschiedene Verträge), so dass ich den Überblick verloren habe.
Bevor ich verlange, dass entsprechend dem Verwendungszweck verbucht wird, wollte ich sicherstellen, dass es vielleicht auch eine rechtliche Grundlage hierfür gibt.
Sorry, das war an falscher Stelle gepostet.
Ganz sicher...wenn der Überweisungsbeleg ordnungsgemäß ausgefüllt ist.
Deine Frage erschließt sich mir nicht..aus welchem Gund sollte das nicht getan werden?
Schwer nachvollziehbar.
Du solltest auf dem Überweisungsbleg die Police-/Vertragsnummer angeben, dann kannst du sicher sein, daß es auch dort gebucht wird wo es hingehört.
Rechtliche Grundlage..nicht daß ich wüßte!
Vielen Dank für die Information
Meine Versicherung verbucht willkürlich auf eine Vertragsnummer (ich habe drei verschiedene Verträge), so dass ich den Überblick verloren habe.
Bevor ich verlange, dass entsprechend dem Verwendungszweck verbucht wird, wollte ich sicherstellen, dass es vielleicht auch eine rechtliche Grundlage hierfür gibt.