Ist ein Mehrfamilienhaus ein öffentlich zugänglicher Bereich und kann die Hausverwaltung Markenpflicht verlangen?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo steinbock86,

über den Sinn und Zweck vom Mund- und Nasenschutz muss man ja nicht diskutieren. Viren sind klein und gehen sowieso durch. Wenn man unterwegs ist bzw. in Geschäften oder der U-Bahn, dann setzt man dies eben um.

Bei der "Mietwohnung" schaut das allerdings anders aus.

Zum einen mag man darüber streiten, was nun "öffentlicher Raum" ist und was nicht. Ich hatte einen Versicherungsfall als Betroffener und der Anwalt meinte damals, dass das Treppenhaus und der ganze Wohnblock kein öffentlicher Raum ist. Da ging es ums Versicherungsrecht bzw. wann rechtlich der öffentliche Raum beginnt. Da in der Regel nur "Mieter" Zugang zum Wohnblock haben (abgesehen von Besuchern und Paketdiensten usw.), ist es nicht generell öffentlich. Öffentlich zugänglich schon gar nicht! Insofern, wenn man die Definition versteht, ist eine Wohnung, ein Haus usw. kein öffentlicher Raum.

"...Als öffentlicher Raum (auch öffentlicher Bereich) wird jene räumliche Konstellation bezeichnet, die aus einer öffentlichen Verkehrs- oder Grünfläche und den angrenzenden privaten oder öffentlichen Gebäuden gebildet wird. Das Zusammenwirken dieser Elemente bestimmt den Charakter und die Qualität des öffentlichen Raumes. Voraussetzung ist, dass die Fläche einer Gemeinde oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gehört und der Öffentlichkeit frei zugänglich ist, von der Gemeinde bewirtschaftet und unterhalten wird. Im Allgemeinen fallen öffentliche Verkehrsflächen für Fußgänger, Fahrrad- und Kraftfahrzeugverkehr, aber auch Parkanlagen und Platzanlagen darunter..."

Des Weiteren kann die Hausverwaltung sich nicht über diverse höherstehende GEsetze stellen. Das Hausrecht steht nicht über BUndesgesetze. Das ist schon einmal klar. Ferner hat die Hausverwaltung diesbezüglich gar keine Befugnis irgendsoetwas anzuordnen, da, wenn überhaupt, die örtliche Behörde (Gesundheitsamt!) das Sagen hat! Das Hausrecht, die Hausordnung usw. können zwar diverse Schutzvorkehren umfassen, aber keine "Maskenpflicht" erzwingen!

Ob man nun auf dem Gehweg einen Passanten begegnet oder im Treppenhaus einen Nachbarn, macht unterm Strich keinen Unterschied. Bisher muss man den Mundschutz nur in den Öffentlichen und Geschäften tragen. Man kann sich ja selbst ausmalen, welchen Sinn und Zweck oder nicht diverse Dinge haben.

Kurzum: Ich würde mir hier im Haus gar nichts aufzwingen lassen!

Das Hausrecht und die Hausordnung stehen nicht über dem BGB und GG usw.

Das man im ÖPNV Mund- und Nasenschutz tragen soll, okay. Bringt zwar wegen der Größe von Viren nichts, aber man macht es einfach. Im Laden auch. Aber im Treppenhaus bzw. Mehrfamilienhaus?

Da würde ich es freiwillig auf einen Rechtsstreit ankommen lassen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
steinbock86 
Beitragsersteller
 22.10.2020, 17:59

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Dazu kommt noch, dass es hier alles Eigentumswohnungen sind und wir Eigentümer nicht gefragt wurden. Zudem steht der Hausmeister(Mieter) am Eingang und kontrolliert wer eine Maske trägt 🤔😳

annie80  22.10.2020, 22:19
@steinbock86

Hat der nix besseres zu tun?

steinbock86 
Beitragsersteller
 22.10.2020, 22:20
@annie80

Nein, scheinbar nicht 😂

schleudermaxe  17.11.2020, 14:48
@steinbock86

Dann ist es aber kein Mehrfamilienhaus, wie es hier behauptet wird, und eine "unsere" Hausverwaltung kann es auch nicht geben.

Es wird eine WEG sein, und die leistet sich einen Verwalter, und der darf dürfen.

Da steht: in allen öffentlich zugänglichen Bereichen in denen der Mindestabstand von 1,5m nicht dauerhaft eingehalten werden kann.

Also wenn der Hausmeister an der Tür steht und 1,5m Abstand deshalb nicht möglich sind oder ein Aufzug im Haus ist und du darin nicht alleine fährst solltest du den Mundschutz aufsetzen. Wenn aber keiner außer dir im Keller oder Treppen Haus ist bzw weit genug entfernt ist dürfte es ja keinen Stress deshalb geben.

steinbock86 
Beitragsersteller
 22.10.2020, 22:24

Das Haus hat einen Fahrstuhl, dass man darin nur alleine fahren kann, sehe ich ja ein. Deshalb laufe ich lieber die Treppen. Ich halte auch immer Abstand und das finde ich völlig ausreichend

Ich würde sagen, dass kommt auf die Befugnisse an, welche dem Verwalter von Seiten der Gemeinschaft insbesondere nach § 27 (3) Punkt 7 WEG übertragen wurden.

Sofern in dem Mehrfamilienhaus eine Mischnutzung erfolgt und zB ein Steuerberater, ein Arzt, oder sonstige Betriebe mit Kundschaft als Mieter haben, kann es auch unter öffentlich zugänglich fallen.

steinbock86 
Beitragsersteller
 22.10.2020, 22:26

Es ist ein reines Wohnhaus

kabbes69  22.10.2020, 22:39
@steinbock86

Sofern ihr nicht damit einverstanden seid, dann würde ich hm dies mitteilen. Nicht, dass er euch diese Kontroll- Zeit auch noch abrechnet.

Ohne Absprache mit der Gemeinschaft finde ich dies schon dreist, dann würde ich mir eher wünschen, dass zB Putzdienst für Geländer und Knöpfe im Fahrstuhl erhöht wird und evtl mit anderem Reinigungsmittel gearbeitet wird, Laufwege ausgeschildert werden (sofern möglich)

Was will er denn mit dem Bewohner ohne Maske machen? Hausverbot, erteilen? Polizei, Ordungsamt, Gesundheitsamt Informieren?.

Spielt keine Rolle, ob das ein öffentlicher Bereich ist oder nicht. Hier gilt das Hausrecht. Da es für alle nur Vorteile hat, halt dich doch einfach daran statt es zu hinterfragen.

steinbock86 
Beitragsersteller
 22.10.2020, 17:49

Ich trage eine Maske! Es geht mir nur darum, dass ich so ein Hinweis in keinem anderen Mehrfamilienhaus gesehen habe und unser Hausverwalter denkt, er wäre der Beste und Klügste und deshalb würde ich ihm gerne sagen, dass er im Unrecht ist

schleudermaxe  17.11.2020, 14:44
@steinbock86

Und was hindert Dich, das Unrecht zu suchen? Quellen stehen doch im Aushang.

Die Hausverwaltung hat zumindest im Hausflur und anderen allgemeinen Räumen das Hausrecht.