Ist ein kleiner Online-Shop mit gebrauchter Kleidung und geringem Gewinn gewerblich oder nicht?
Ich habe bei Ebay als privater Verkäufer nen paar getragene Socken an Fetische versteigert und damit erstaunlich hohe Preise erzielt. Kam durch eine Scherz-Auktion darauf.. Habe es durch die Lukrativität weitergemacht und nach der 4 Auktion fing Ebay mir an rumzupfuschen und zu löschen (obwohl alle anderen unbehelligt weiter machen) Ich will mir aber nicht durch deren Willkür mir als einer von Wenigen meine Nebenverdienstmöglichkeit kaputtmachen lassen etc.
Ich möchte nun herkommen und mir eben ne eigene Plattform schaffen wo ich im überschaubaren Stil (gehen ja nur ca. 180 Socken im Jahr*) die Dinger verkaufen will als kleines Taschengeld und wo mir keiner reinpfuschen kann.
Soweit ich weiß, darf man im Monat ja 450 Euro dazuverdienen. Die geschätzten Einnahmen des Shops würden aber vermutlich nur 50 bis 250 Euro betragen -geschätzt und vermutet (je nachdem wie gut ich gefunden würde in den Suchmaschinen) Will das sogesehen als "Nebenjob" betreiben im kleinen Stil eben.
Die Ware wäre ja gebraucht und es wären bloß Socken.
Muss man wegen so nem Mini-Shop echt nen Gewerbe anmelden? Was entstehen für Kosten und vor allem entstehenden laufende Kosten die immer dasind egal ob ich was verkaufe oder nicht (Minusgeschäft durch Steuerwut?) Und was ist wenn ich den Shop dichtmachen will wenn er z.B nicht läuft oder weil ich die Preise zu hoch halten muss?
Bitte jetzt keine Moralen ob man das mit getragene Socken macht oder nicht - mir gehts da nur um das Geld, ich habe diesen Fetisch nicht sondern erzeuge nur den Stoff woraus die Träume der Fetische sind :D
4 Antworten
Nebenverdienstmöglichkeit
Mit dem Wort alleine reden wir über eine gewerbliche Tätigkeit. Anmelden, Steuern erklären und Konto auf gewerblich umstellen.
Widerrufsrecht, Impressumspflicht, etc. lernen oder auslagern.
Soweit ich weiß, darf man im Monat ja 450 Euro dazuverdienen.
Nein es gibt in Deutschland grundsätzlich keine Verdienstgrenzen.
Wer jedoch mit Gewinnerzielungsabsicht selbständig tätig wird ist immer gewerblich unterwegs und niemals hobbymäßig. Ob damit tatsächlich Gewinn erzielt wird interessiert nicht, die Absicht ist entscheidend.
Die 450,- € sind die Grenze für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis und auch Minijobs sind mitnichten steuerfrei, nur meist pauschal versteuert. Du hast aber keinen Arbeitsvertrag mit Ebay, von daher spielt das für rich keine Rolle.
Nebenberuflich steuerfrei sind 410,- € pro Jahr!
Muss man wegen so nem Mini-Shop echt nen Gewerbe anmelden?
Yep (§§ 14 GewO, 15 Abs. 2 EStG).
Was entstehen für Kosten und vor allem entstehenden laufende Kosten die
immer dasind egal ob ich was verkaufe oder nicht (Minusgeschäft durch
Steuerwut?)
Der höchstmögliche Steuersatz den ein Mensch haben kann sind 45% zzgl. Soli und Kirchensteuer, wenn man einer entsprechenden Sekte angehört.
Ergo kann durch Steuern kein Verlust entstehen.
Die Kosten hast du doch jetzt auch schon (Ebay-Gebühren, Internetanbieter, etc.) diese kannst du als Betriebsausgaben vom Umsatz abziehen. Sie reduzieren deinen Gewinn und damit hinten heraus die Steuerlast.
Wie hoch schätzt du denn deinen Gewinn?
Bei dem niedrigen Einkommen dürfte es nicht sonderlich viel werden. 20% mit Sicherheit nicht mehr bezogen auf dein gesamtes Einkommen.
Mit deinem Nettoeinkommen lässt sich steuerlich aber auch nicht rechnen.
Brutto ists grob 1350 über Daumen gepeilt, Netto etwas über 1000. Bei dem Shop wären es vllt 50 bis 300 Euro im Monat, vllt etwas mehr wenn die Seite in der Fetisch-Szene bekannter würde. Dazu ist da ein natürliches Limit denn man kann ja nur ne begrenzte Anzahl Socken in nem Zeitraum tragen.
Ja, du musst für dein Vorhaben ein Gewerbe anmelden. Es handelt sich in deinem Fall nicht um Privatverkäufe.
Die Kosten für dein Gewerbe kannst du steuerlich nach dem Gesetz absetzen. Der daraus resultierende Gewinn wird deinem sonstigen Verdienst hinzugerechnet. Daraus ergibt sich das zu versteuernde Einkommen.
Das kann sich progressiv auf deinen Steuersatz auswirken. Liegst du mit allen Einnahmen unter dem jährlichen Steuerfreibetrag, dann zahlst du so oder so keine Steuern.
Deine angegebenen Verdienste sind von der Gewerbesteuer befreit, sofern es dabei bleibt.
Neben diesen Aspekten musst du dich aber auch mit der Gesetzgebung vertraut machen. Einen Shop zu betreiben ist nicht mal eben so. Rechnungen schreiben, Retouren etc. alles musst du managen.
Lohnt sich der Aufwand? Ich denke nicht. Das ist zu wenig Umsatz.
falsche Annahme ......
die Hinzuverdienstgrenze mit 450 € gilt dann, wenn der Arbeitgeber pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale zahlt .....
beim Shop handelt es sich um ein Gewerbe. Fakt.
Somit: Gewerbeanmeldung und entsprechende Versteuerung in der privaten Steuererklärung (für ein Gewerbe gibt es KEINEN extra Freibetrag)
stimmt so bei dieser Aussage. Somit müsste jeder private ebay Verkäufer, laut deiner Aussage ein Gewerbe anmelden und seinen privaten Umsatz aus gebrauchter Kleidung bei der Steuererklärung, laut deiner Aussage, abgeben muss. Ich habe dazu meine eigene Meinung.
komischerweise ist aber deine Meinung falsch .....
der Verkauf von GETRAGENER Kleidung auf Feitsch-Seiten ist gewerblich ......
aber mir ist es egal, ob irgendwann ein Brief von der Steuerfandung kommt ...
und wo habe ich geschrieben, dass JEDER private Verkäufer ein Gwerbe anzumelden hat?
Leg mir keine Wörter in den Mund, die ich nicht gesagt habe!
Immer lustig wenn jemand einem Steuerberater versucht Steuerrecht zu erklären. :D
Du musst kein Gewerbe anmelden bis 250 E im Monat. Du kannst auch auf Hood verkaufen und anderen Plattformen. Fetischseiten. Der Freibetrag für Gewerbetreibende ist im Jahr
bei natürlichen Personen 24.500 E
Das wirst du wohl kaum erzielen, also melde kein Gewerbe an.
soviel Quatsch in einer Antwort .....
JEDES Gewerbe ist anzumelden
es gibt für Gewerbetreibende in der Einkommensteuer KEINEN Freibetrag ... (die 24.500 € betreffen die Gewerbesteuer)
Gewerbe muss man immer anmelden das weiss ich auch. Das war nicht die Frage, sondern ob sie bei 250 E Monatsumsatz Gewerbe anmelden muss.
Das Gewerberecht kennt weder Umsatz- noch Gewinnfreibeträge. Wer einen Shop betreibt, handelt nachhaltig und muss gemäß § 14 GewO dies anmelden, selbst wenn er Verluste macht.
Der Betrag von 24.500 € ist der Freibetrag für die Gewerbesteuer. Das hat mit der Pflicht zur Anmeldung nichts zu tun.
Und wie hoch wird deiner Meinung nach mein Steuersatz sein in prozent sein -geschätzt? Bei 45% kann ich das Vorhaben denke in die Tonne kloppen... Bei Ebay + PayPal komme ich ja auf insgesamt ca 12-13% Gebühren. Ich arbeite in Teilzeit 4-6 std bei nem Netto von um 1000 Euro. Habe keine Kinder etc und bin nicht verheiratet. Glaube Steuerklasse 1. Aber es wäre ja nicht hauptberuflich und sowas wie Nebenverdienst etc.