Ist die Abmahnung gerechtfertigt weil ich zu spät krankgemeldet habe?
Guten Abend, bin Azubi im ersten Lehrjahr. Ich war letzte Woche Krank, laut Vertrag muss ich vor dem Arbeitsbeginn Krank melden. hab aber erst um 6:35 angerufen.. (Fange um 6:30 an ). Hab s irgendwie ganz verpeilt das der Chef schon um 6 alles aufschliesst . Am Morgen dachte ich nur das Personalbüro ist erst um 6:30 besetzt.
In der Abmahnung stand, dass die Kollegin mich um 6:45 angerufen hätte..
6 Antworten
Ich wuerde deinen Chef auf das Missverstaendins aufmerksam machen. Die Historie deiner getaetigten Anrufe hast du ja bestimmt noch.
Wichtig: Formuliere es auch so als waere es ein Missverstaendnis
Ja und der Chef ist in der beweispflicht das du später angerufen hast als angegeben ;)
Ich gehe nächste Woche mal zum Betriebsrat und frage da nochmal nach.
Eine Abmahnung finde ich als Überzogen, eine Ermahnung wäre bestimmt ausreichend. Aber das entscheidet allein dein Arbeitgeber.
Dann sind ja zwei Fakten offenbar in der Abmahnung falsch beschrieben. Erstens war es nicht 7:45 und zweitens hast du selbst angerufen, so wie es deine Pflicht ist.
Wenn du das belegen kannst (Verbindungsnachweis, Anrufliste, Aussage der Kollegin), dann halte das in einer Gegendarstellung fest und fordere den Betrieb auf, die Abmahnung zurück zu ziehen bzw zumindest deine Stellungnahme zu den Akten zu nehmen.
Wenn das tatsächlich so ist, wie du sagst und das auch belegen kannst, dann schreibe eine Gegendarstellung und fordere deinen AG auf, die Abmahnung aus deiner Personalakte zu entfernen.
Grundsätzlich ist eine Abmahnung zwar berechtigt, wenn du 5 Minuten zu spät anrufst. Ob das verhältnismäßig ist, sei mal dahin gestellt. Aber wenn die Begründung nachweislich falsch ist, ist diese Abmahnung so unberechtigt.
Wenn das so stimmt, dann würde ich die Abmahnung nicht annehmen, denn du kannst ja anhand deines Verbindungsmachweises beweisen das DU angerufen hast!
Eine Abmahnung kann man nicht einfach ablehnen