Ist der Kennzeichenhalter erlaubt?
Hallo Leute, Ich wollte mal fragen ob dieser Kennzeichenhalter (Bild) erlaubt ist. Nirgend wo steht das er ABE hat. Meine Freunde sagen auch alle was an der Vario dran ist, ist nicht erlaubt. Allerdings habe ich in anderen Foren gelesen das der Kennzeichenhalter erlaubt ist sofern man ihn aus 10-15 Metern gut erkennen kann. Nur wer hat jetzt recht !? Habe keine Lust mir einen Halter zu kaufen, den ich nachher wieder abschrauben darf ;-)
6 Antworten
Ich würde mal bei der örtlichen Polizei oder TÜV Nachfragen ob das Kennzeichen bei einem 50er Roller auch beleuchtet sein muss. Sonst ist der jedenfalls legaler als einer direkt an der vario weil man das Kennzeichen da gar nicht lesen kann wenn man rechts vom Roller steht
Ohne ABE benötigst Du eine Einzelabnahme durch den TÜV.
Nur vom Foto her kann man das schwer abschätzen, aber ich denke mal, daß diese glatt verweigert wird, da
a) der Neigungswinkel zu groß ist
und
b) duch das Schutzblech die geometrische Sichtbarkeit nicht gegeben ist.
Siehe Punkt 4 und 6 hier: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:1993:311:0083:0088:DE:PDF
Wenn du es beleuchtest und dafür sorgst, dass es aus 45° lesbar ist, ja. Das heißt, das schutzblech muss weg (denke eh nicht dass es noch da ist bei dir), du musst das beleuchten (z.b. LED kennzeichenschrauben) und ggf. den winkel etwas anpassen. Das mit den Variomatikhaterungen stimmt teilweise, da man bei einigen halterungen aus 45° von der rechten seite das kennzeichen nicht lesen kann weil das rad im weg ist aber das problem ist hier ja nicht gegeben.
Hallo,
hat dieser Halter ein Prüfzeichen, und eine ABE.
Wenn ja, steht dort drin, was gemacht werden muß, damit es abgenommen wird.
Bedenke, es wird viel Mist verkauft.
Gruß
Da das Kennzeichen NICHT von der Rückleuchte angestrahlt werden kann, ist der Halter an dieser Stelle nicht zulässig.