Ist der Ehepartner Mitschuldner?
Ich habe im Jahr 2007 ein Abo für die Tageszeitung abgeschloßen und nicht bezahlt. Nachdem die Zeitung die Forderung an ein Inkassobüro abgegeben hat und diese feststellte, das bei mir nichts zu holen ist haben diese einen Pfändungsbescheid gegen meine Frau erwirkt. Zu diesem Zeitpunkt waren wir noch zu naiv und haben dies erst zu spät erkannt. Nun will das Inkassobüro das Geld von mir oder von meiner Frau obwohl sie niemals einen Vertrag abgeschlossen hat. Weiß einer, ob diese vorgehensweise rechtens ist? Soviel ich weiß ist eine mithaftung nur bei Lebensmittel möglich.
7 Antworten
Nachdem die Zeitung die Forderung an ein Inkassobüro abgegeben hat und diese feststellte, das bei mir nichts zu holen ist haben diese einen Pfändungsbescheid gegen meine Frau erwirkt.
Dies war nur nach erneutem MB und VB möglich; beidem hätte man umgehend fristgebunden schriftlich per Einschreiben widersprechen können. Hat man das nicht, ergeht der Bescheid ohne weitere Prüfung.
Weiß einer, ob diese vorgehensweise rechtens ist?
Die Frage ist irrelevant, da die Forderung bereits tituliert ist. Aus diesem VB kann der Gläubiger 30 Jahre lang regelmäßig erneut vollstrecken lassen bis zur Befriedigung der titulierten Ansprüche. Als Rechtsmittel wäre hier nur die Vollstreckungsgegenklage möglich, mit magerer Aussicht auf Erfolg.
Naja, am Ende muss man ja auch mal festhalten, dass du eine Tageszeitung bezogen hast, ohne sie zu bezahlen. So fürchterlich ungerecht ist es ja auch nicht, dass euch der Verlag doch noch am A***** gekriegt hat.
Wer es bis zu einem Vollstreckungsbescheid kommen lässt, hat sehr schlechte Karten den rechtskräftigen Titel noch mal weg zu bekommen.
Ohne anwaltliche Hilfe wird das nichts.
das bei mir nichts zu holen ist haben diese einen Pfändungsbescheid gegen meine Frau erwirkt.
Kopf in den Sand und ich penne auf dem Baum Methode seitens deiner Frau. Dem Mahnbescheid hätte sie widersprechen können. Selbst gegen den Vollstreckungsbescheid hätte noch eine Einspruchsfrist bestanden. Hat sie beides verstreichen lassen.
Soviel ich weiß ist eine mithaftung nur bei Lebensmittel möglich.
Oder Miete....und vielen anderen Dingen, die ein Ehepaar gemeinschaftlich abschließt. Das Ding ist rechtskräftig, sie hat die Fristen verpennt, ohne eine Vollstreckungsabwehrklage dürfte da nichts zu machen sein. Auch gibt dein Beitrag keine Grundlage für eine Wiedereinsetzung nach § 233 ZPO.
Wenn ein Titel erwirkt ist, ist der Sachverhalt nicht mehr relevant. Der Titel ist 30jahre vollstreckbar.
Das die Forderung nicht einklagbar gewesen wäre wenn Deine Frau dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen hätte weißt Du jetzt
Gab es schon Pfändungsversuche in dieser Sache ?
Deine Frau hatte damals einen gerichtlichen (!) Mahnbescheid UND einen gerichtlichen (!) Vollstreckungsbescheid erhalten ?
Du hattest vorher ebenfalls einen gerichtlichen Mahnbescheid UND einen gerichtlichen Vollstreckungsbrscheid erhalten ?