Ist das urheberrechtlich geschützt oder nicht ?

6 Antworten

Da steht was über das Urheberrecht in Schulen:

http://www.urheberrecht.de/schule/

Am Gymnasium meines Sohnes darf man Sachen von der Tafel abfotografieren. Das hat ja auch den Vorteil, dass man es zuhause ordentlich in sein Heft abschreiben oder zeichnen kann. In der Schule steht man unter Zeitdruck, und es gelingt oft nicht so, wie wenn man es in Ruhe macht.

Mein anderer Sohn studiert, und da ist es Gang und gäbe, dass man die Aufschriebe der Profs. abfografiert und z.B. an kranke Mitmenschen per WhattsApp versendet, es geht dort alles so schnell, da kommt man sonst gar nicht hinterher.

Ich  kann mir daher keine Urheberrechtsverletzung vorstellen, außer, das was der Lehrer direkt zeigt, untersteht dem Urheberrecht, und er dürfte es gar nicht zeigen (z.B. Filme ohne Vorführberechtigung). Aber er hat etwas eigenhändig gezeichnet... . 

Natürlich solltest du das selber in dein Heft zeichnen, aber als Gedankenstütze für zuhause fände ich jetzt nichts dabei.... . Ich vermute mal eher, der Lehrer hat sich geärgert, weil du ihm nicht fleißig genug warst... . Am besten fragst du nächstes mal, ob du es fotografieren darfst, damit du es zuhause besser abzeichnen kannst.

Eine Urheberrechsverletzung liegt soweit nicht vor, deine Vervielfältigung ist von der Privatkopie abgedeckt. Es ist auch fraglich, ob das, was dein Lehrer da fabriziert hat, überhaupt die nötige Schöpfungshöhe für ein geschütztes Werk erreicht.

Ich sehe hier keine Urheberrechtsverletzung. Denn es ist doch nun egal ob Du diese Zeichnung zuhause an Hand eines Fotos in Dein Heft überträgst oder es in der Schule abzeichnest.

Sorry ich finde diese Aktion des Lehrers lächerlich.

Solange du deinen Lehrer nicht fotographiert hast. Für private Zwecke dürftest du die Bilder behalten.

Die Tafelanschrift dürfte kaum die nötige Schöpfungshöhe erreichen um Urheberrechtlich geschützt zu sein.