ist das strafbar? (hilllfeeee)

10 Antworten

hab ich zwar nie gemacht :DDD aber ich denke, dass es eher nicht strafbar ist ( bin mir da aber nicht sicher ), da das Mädchen das Angebot ja freiwillig angenommen hat.

Naja, das kommt darauf an, was du mit ihr ausgemacht hast. wenn du ausgemacht hast "Gegen 10 Bilder schicke ich dir einen 10 Euro Amazon Gutschein", dann kannst du da nichts machen, denn du bekommst die 10 Bilder und dann wirst du halt blockiert.

Aber generell mal: wieso sollte man dafür zahlen? 90% oder mehr des Internets sind pornografische Inhalte, wozu alles zählt, was du oben genannt hast, da gibt es sicher auch kostenlose Varianten.

nicothebosa 
Beitragsersteller
 06.08.2014, 18:19

Sie hat gesagt sie sendet so viele ich will

das ist alles eher grauzone. die frage ist, ob dein gegenüber seinen vertraglichen verpflichtungen nachgekommen ist. dafür müsste man a.) halt eben genau wissen, was ausgehandelt war und b.) irgend einen Nachweis darüber haben...

ein guter Kumpel von mir betreibt so eine "schmuddelseite" und hat auch mal hin und wieder mit kunden zu tun, die enttäuscht waren von seinen bildern. den meisten erstattet er, kulant wie er ist, einen teil aber in seltenen fällen auch mal alles, oder bietet eine andere serie kostenlos dafür an etc.

das ist eben immer so eine sache mit dem sex oder sonstigen dienstleistungen gegen bezahlung. man(n) ist da schnell mal enttäuscht....

lg, Anna

nicothebosa 
Beitragsersteller
 06.08.2014, 18:22

Ich hab screenshots.. Also wir haben ausgemacht Ich sende ihr 25 euro amazon gutscnein und sie sendez so viele bilder wie ich will und halt camsex und sie sagte nur einmal zahlen und mehremals camsex..

Peppie85  06.08.2014, 18:27
@nicothebosa

dann ist sie vertragsbrüchig geworden. da kann man gegebenenfalls was machen. allerdings stellt sich die frage, wie man das ganze auszulegen hat....

ich würde auf jeden fall mal (zumindest teilweise) meine gutscheine zurückfordern. gegebenenfalls auch mit einem anwalt drohen und vielleuicht auch ein gerichtliches mahnverfahren in erwägung ziehen....

setz dich mal mit einem inkassobüro in verbindung, die können in der regel die chancen gut einschäzen...

lg, Anna

Es dürfte sich um Zivilrecht handeln, da du lediglich mit der Menge der Ware nicht einverstanden bist. Schreib also an die Anbieterin, dass du die versprochene Lieferung forderst oder sie andernfalls verklagst. Das ist aber nichts für die Polizei.

Naja, wenn du den Bildern zugestimmt hast, kannst du, glaube ich, nicht über das Urheberrecht gehen.

Ansonsten hast du Pech gehabt…Hast du ihr Bilder geschickt oder sie dir oder wie? Ich steig da nicht durch...