Ist das normal sowas zu verlangen?

4 Antworten

Ja, das ist normal. Personalausweis sowieso. Bank- und KK-Karte ist ok, vermeidet Fehler.

Familiengerd  22.02.2022, 12:46

Nein, das ist überhaupt nicht "normal".

Kopien (insbesondere des Personalausweises) darf der Arbeitgeber nur verlangen, wenn er ein berechtigtes Interesse daran nachweisen kann.

Die relevanten Daten kann man auch so (Einsichtnahme, mündlich, schriftlich) mitteilen, ohne dass Kopien des Ausweises und der Karten abgegeben werden müssen.

Dass ein Bewerber auf einen Arbeitsplatz sich in der Praxis nicht/kaum dagegen sperren kann, ist ein anderes Thema.

ronalda  22.02.2022, 12:55
@Familiengerd

Er hat m.E. ein berechtigtes Interesse daran. Verständlich, wenn er die Identität prüfen möchte, sicher sein möchte, dass der AN krankenversichert ist und die korrekte KK angibt. Das Entgelt aufs richtige Konto überweisen ist durchaus sinnvoll. Verstehe auch das Problem nicht. Der AG benötigt diese Info sowieso.

Familiengerd  22.02.2022, 13:11
@ronalda
Das Entgelt aufs richtige Konto überweisen ist durchaus sinnvoll.,
Der AG benötigt diese Info sowieso.

Bestreitet das jemand? Selbstverständlich nicht! Dafür braucht der Arbeitgeber aber keine Kopien, was insbesondere bezüglich des Personalausweises rechtlich problematisch ist.

Verstehe auch das Problem nicht.

Und was ändert das daran, dass der Arbeitgeber Kopien nicht "einfach so" verlangen darf?

ronalda  22.02.2022, 13:27
@Familiengerd

Du bist ein solcher Paragraphenreiter. Es macht in jedem Fall Sinn, die Dokumente zu kopieren und der AG wird sie wohl nicht verkaufen.

Familiengerd  22.02.2022, 14:08
@ronalda
Es macht in jedem Fall Sinn, die Dokumente zu kopieren

Nein, weil der Arbeitgeber nicht auf Kopien angewiesen ist, um valide Daten zu erhalten.

Du bist ein solcher Paragraphenreiter.

Erstens ist das Quatsch, und zweitens hat das mit "Paragraphenreiterei" überhaupt nichts zu tun, auch wegen meiner Feststellung "Dass ein Bewerber auf einen Arbeitsplatz sich in der Praxis nicht/kaum dagegen sperren kann, ist ein anderes Thema."

Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist nun einmal ein Rechtsverhältnis!

Bei rechtlichen Fragen muss ja erst einmal geklärt werden, wie die rechtliche Situation ist. Denn nur dann weiß ein Arbeitnehmer (oder auch Arbeitgeber), was er überhaupt darf und was nicht, welche Rechte er hat und welche Pflichten.

Wie man sich dann verhält, stur auf einem Recht bestehend, nachgiebig, pragmatisch, ist dann noch eine ganz andere Frage.

ronalda  22.02.2022, 14:11
@Familiengerd

Das Rechtsverhältnis beinhaltet, dass der AG Kk-Beiträge abführen muss und Lohn bzw Gehalt überweisen muss. Der AG ist auch verantwortlich, wenn jemand keine Arbeitserlaubnis hat. Schon aus diesem Grund wäre es mir als AG auch zu risikoreich, diese Angaben telefonisch aufzunehmen.

Familiengerd  22.02.2022, 14:26
@ronalda

🙄Du solltest genauer lesen (das scheint ein Problem zu sein), was ich geschrieben habe, dann hättest Du Dir diese Erwiderung sparen können!

Aytax 
Beitragsersteller
 22.02.2022, 11:26

alles klar danke

ronalda  22.02.2022, 11:29
@Aytax

Die Info musdt du dem AG sowieso geben.

Ja, als Nachweis der Krankenversicherung, deiner Identität und für die Bankverbindung, damit man dir Gehalt überweisen kann.

Wenn du denen auf den Keks gehen willst, schickste eine Bankkarte wo keine IBAN drauf steht, dann lernen sie vielleicht, dass das nicht das selbe ist ;)

Familiengerd  22.02.2022, 12:48

Als "Nachweise" sind Kopien überhaupt nicht erforderlich.

Kopien (insbesondere des Personalausweises) darf der Arbeitgeber nur verlangen, wenn er ein berechtigtes Interesse daran nachweisen kann.

Die relevanten Daten kann man auch so (Einsichtnahme, mündlich, schriftlich) mitteilen, ohne dass Kopien des Ausweises und der Karten abgegeben werden müssen.

Dass ein Bewerber auf einen Arbeitsplatz sich in der Praxis nicht/kaum dagegen sperren kann, ist ein anderes Thema.

OhMiaMiaJa  22.02.2022, 14:29
@Familiengerd

Naja, das schnell per E-Mail zu senden ist gerade derzeit als Alternative dazu, bei der Personalabteilungen mit dem ganzen Zeug anzutanzen, doch nicht schlecht.

Ich hab das noch nie erlebt. VersicherungsNr, IBAN ja, aber nicht als Kartenkopie

ronalda  22.02.2022, 11:26

Hat den Vorteil, dass man sich nicht verschreiben, verlesen, sonstwas kann.

Aytax 
Beitragsersteller
 22.02.2022, 11:26

deshalb bin ich so stutzig da ich diese Dinge ja sowieso angegeben habe aber die noch Kopien drauf wollen

Hau raus das ding. Die haben auch bestimmte rechtliche Klausel zum Thema Personenbezogenen Datenschutz. Lies das doch einfach mal durch ;) Aber ich seh kein Hindernis darin, warum du es nicht tun solltest.

Familiengerd  22.02.2022, 12:50
rechtliche Klausel zum Thema Personenbezogenen Datenschutz

Eben!

Als "Nachweise" sind Kopien auch überhaupt nicht erforderlich.

Kopien (insbesondere des Personalausweises) darf der Arbeitgeber nur verlangen, wenn er ein berechtigtes Interesse daran nachweisen kann.

Die relevanten Daten kann man auch so (Einsichtnahme, mündlich, schriftlich) mitteilen, ohne dass Kopien des Ausweises und der Karten abgegeben werden müssen.

Dass ein Bewerber auf einen Arbeitsplatz sich in der Praxis nicht/kaum dagegen sperren kann, ist ein anderes Thema.