Anzeige wegen Diebstahl erst nach 5 Wochen stellen

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Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo doppelpass2,

aus polizeilicher Sicht kannst Du den Diebstahl noch problemlos anzeigen. Egal um welche Straftat es sich handelt, so hast Du mindestens drei Monate Zeit zur Polizei zu gehen und die Straftat anzuzeigen. Für Diebstahl hast Do sogar noch länger Zeit, da die genannte Frist von 3 Monaten nur für Antragsdelikte gilt, für Delikte die nicht nur auf Antrag verfolgt werden hast Du sogar wesentlich länger Zeit um die Sache zur Anzeige zu bringen.

Die Polizei nimmt dann Deine Diebstahlsanzeige an und nimmt das gestohlene Handy im polizeilichen Fahndungssystem auf. Viel mehr wird dann aber auch nicht passieren. Die Polizei führt keine aufwendigen Ermittlungstätigkeiten durch.

Das Einzige was passiert ist wie gesagt, dass die Polizei das Handy in das polizeiliche Fahndungssystem aufnimmt. Später wist Du aller Wahrscheinlichkeit nach Post von der Staatsanwaltschaft erhalten, in der Dir mitgeteilt wird, dass das Verfahren eingestellt wurde, weil der Täter nicht ermittelt werden konnte.


Ob Dir die Versicherung den Schaden ersetzt möchte ich allerdings anzweifeln.

In fast allen Versicherungsbedingungen steht drin, dass ein Diebstahl UNVERZÜGLICH polizeilich anzuzeigen ist.

Du hast den Diebstahl aber erst 5 Wochen oder später angezeigt, das ist nicht unverzüglich und stellt somit laut den Versicherungsbedingungen eine Obliegenheitsverletzung vor, die dazu führt, dass die Versicherung frei von Leistungen ist und Dir der Schaden somit nicht ersetzt wird.

Schöne Grüße
TheGrow

clemensw  17.10.2014, 11:03

Perfekte Antwort. DH!

doppelpass2 
Beitragsersteller
 30.10.2014, 22:01

Perfekter geht es nicht. Danke! Ich hatte gott sei dank das Glück, dass ich von der Versicherung ein neues Handy zugschickt bekommen habe. Anfangs jedoch wurde ich ziemlich angeschnautzt, da ich den Diebstahl nicht sofort angezeigt habe. Eine Frage nebensächlich; The Grow arbeitest du in diesem Gewerbe oder woher hast du das Wissen? :D

TheGrow  31.10.2014, 09:12
@doppelpass2

Hallo doppelpass2,

nein im Versicherungsgewerbe arbeite nicht, habe aber dennoch einen Beruf der viel juristisches Fachwissen erfordert. Bin allerdings kein Volljurist.

Schöne Grüße aus Stade und danke für die Auszeichnung als hilfreichste Antwort.

TheGrow

Die Anzeige kannst du natürlich jetzt auch noch erstatten. Inwieweit deine Versicherung allerdings bereit sein wird, den Schaden jetzt noch zu übernehmen, steht auf einem anderen Blatt....

Anzeige kann man immer stellen laut meines Erachtens wenn du denen das so schilderst sollte es kein Problem sein! Lg

doppelpass2 
Beitragsersteller
 17.10.2014, 05:17

Danke habe eben mit der Polizei geredet und die haben mir das genauso geschildert wie du. Hilfreichste Antwort haste sicher

Fullxmind  17.10.2014, 05:35
@doppelpass2

Freut mich dass ich dir helfen konnte!:-)

Das ist doch auch logisch, dass Du jetzt noch anzeigen kannst. Nicht jeder hat Tag und Nacht sein Handy bei sich und ist dazu auch nicht verpflichtet. Ich benutze es z.B. nur für Notfälle - und da ist noch keiner gewesen. Bei mir würde das auch lange dauern, bis ich einen Diebstahl bemerken würde.