Inkassounternehmen fordert unrechtmäßig Betrag ein - Mieterengel?
Hallo!
Ich habe gerade ein kleines Problemchen mit den Mieterengeln (pseudo Mieterschutzverband - nicht zu empfehlen). Diese haben mir den Jahresbeitrag 2x mal abgebucht, worauf ich per Bankeinzugs-Retour einen Betrag zurückgeholt habe.
Nach sehr kurzem Schriftverkehr von deren Seite, indem ich ebenfalls darauf hinwies, dass mir der Betrag 1x zu viel abgebucht sei, hat dieser seltsame Betrügerverein nun ein Inkassounternehmen beauftragt, den benannten Betrag nochmals einzufordern.
Mal ganz davon abgesehen, dass die Büroarbeiter dieses Vereins einfach nur unfreundlich sind, ich den Betrag bereits bezahlt und sogar darauf hingewiesen habe, fühle ich mich jetzt auch noch stark bedrängt / bedroht. Wie kann ich da rechtlich gegen vorgehen und was würde das bringen?
3 Antworten
Nein, Du kannst nicht rechtlich vorgeben. Weder gegen die Unfreundlichkeit noch gegen das Inkasso. Dem kannst Du einmal (!) kurz (!) schreiben, dass die Rechnung bezahlt ist. Fertig. Nicht anrufen, kein E-Mail, auch sonst nicht nochmal irgendwas machen.
Na ja, was heißt dauerhaft. Ich gehe davon aus, dass das jetzt einmal passiert ist mit dem Inkasso. Da kann man nicht von dauerhaft sprechen. Aber ansonsten hast du natürlich Recht. Das wäre dann die Möglichkeit, wenn es wirklich zum Running Gag würde.
Du solltest vorsichtig damit sein, hier Begriffe wie "Betrügerverein" zu verwenden!
Wie kann ich da rechtlich gegen vorgehen und was würde das bringen?
Warum fragst Du keinen Anwalt?
So, wie Du die Geschichte darstellst, ist der Gläubiger im Unrecht und ich sehe gute Chancen für Dich vor Gericht.
Sofern eine Bezahlung bereits erfolgt ist, setz ein Schreiben auf, mit dem du die informierst und der Forderung aus besagtem Grund widersprichst. Sofern tatsächlich Betrag bereits bezahlt, kannst alles weitere ignorieren. Sollten die einen Mahnbescheid (wenn nicht berechtigte Forderung unwahrscheinlich) beantragen, dann kannst diesem widersprechen. Brauchst keinen Grund angeben, einfach im Formular ankreuzen, dass du der Forderung widersprichst.
Sollte das Inkassounternehmen Klageantrag einreichen, wirst vom Gericht aufgefordert Stellung zu beziehen und ggf. Klageerwiderung einzureichen. Das ist sehr einfach selbst zu machen. Du müsstest schreiben, dass du dich selbst vertrittst, der Forderung widersprichst aus Grund X mit Verweis auf einen glaubhaften Nachweis (z.B. Bankbelege, dass Betrag bezahlt) und du beantragst die Klage abzuweisen. Datum, Aktenzeichen und vor allem Unterschrift nicht vergessen.
Dann hat sich das erledigt. Viele dubiose Firmen setzen darauf, dass betroffene Personen durch Einschüchterung zahlen.
Stimmt so nicht ganz. Wird dauerhaft gedroht, aber niemals gerichtliche Schritte eingeleitet kann man anhand einer sogenannten negativen Feststellungsklage die nichtigkeit der Forderung feststellen lassen. Kosten gehen zu lasten des unterlegenen.