In welchen Berufen darf man als Muslima kein Kopftuch tragen?
Ist das in allen Beamten-Berufen so, also z.B. im Rathaus ?
Und wie ist es, wenn man Lehrerin, Polizistin oder Richterin werden will ?
Bitte keine politischen Meinungen, sondern die Rechtslage !
8 Antworten
Anstatt zu fragen, wo Du ein Kopftuch tragen darfst, empfehle ich Dir einen Blick über den Tellerrand hinaus; ich empfehle allen Muslima, ihre KT abzusetzen, weil .....
- sie sind von Allah weder vorgeschrieben noch explizit gewünscht
- sie diskreditieren alle Frauen, die kein KT tragen als "unehrbar"
- sie erhöhen den Druck, auch eines zu tragen, auf alle Muslima ohne KT
- sie fordern eine Unnahbarkeit ein, die mit vielen Berufen nicht zu vereinbaren sind
- sie verstoßen gegen das Neutralitätsgebot
- sie stehen im Widerspruch zu vielen im Beruf notwendigen Handlungen
Und wenn Du es abgesetzt hast, stehen Dir ALLE Berufe offen .... und die ganze Welt.
Alle von dir genannten Berufe haben öffentliche Arbeitgeber - in den meisten dieser Berufe vetritt man also den Staat. Es gab bereits diverse Prozesse zu diesem Thema (Lehrerin, Polizei und Sraatsanwaltschaft) und meist haben die Frauen verloren - das kann schon beim Praktikum Probleme geben.
Privaten Arbeitgebern, zb Privatschulen, ist die Entscheidung selber überlassen, welche Kleidervorschriften sie haben
Sollte grundsätzlich immer da verboten sein, wenn der Beruf als Vertreter des Staats mit den Bürgern in Kontakt kommt.
Ansonsten regeln das die Bundesländer entsprechend.
Für Vertreter eines öffentlichen Amtes gilt das Neutralitätsgebot. Damit sollte die Frage geklärt sein.
Für Vertreter eines öffentlichen Amtes
In dem Fall sind Angestellte den Beamten gleichgestellt.
In allen öffentlichen Berufen, meine ich, z. B. als öffentliche Angestellte auf Amt dürfte das Gleiche sein.
Kommt drauf an, wo du arbeitest.
In jedem Bundesland ist es anders.
Wenn wo das tragen von religiösen Bekenntnissen verboten ist, so ist ein Kopftuch gleich zu behandeln wie ein Kreuz-Tattoo
Nur für Beamte ?