In Spanien mit KO Tropfen betäubt und bestolen, ist das Raub oder Diebstahl

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Es ist hier fraglich, ob in diesem Fall ein Raub i.S.d. § 249 StGB vorliegt. Dazu muss der Täter mit Gewalt sich die Sachen angeeignet haben.
Nach der Rechtssprechung des BGH (Bundesgerichtshof) liegt keine Gewalt vor, wenn nicht die eingesetzte Kraft, sondern List und Schnelligkeit das Bild der Tat und des Täters prägen. Wenn der Täter das Mittel der KO-Tropfen einsetzt, um sich eine Sache rechtswidrig an zueignen, will er gerade nicht einen erwarteten Widerstand brechen, sondern ihn vermeiden und einem Widerstand zuvorkommen (BGH Urteil vom 12.12.1989 -1 StR 613/89).
Es liegt somit in diesem Fall eine gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit einen Diebstahl vor (§§ 224, 242 Abs.1, 52 StGB).

Raub!

Raub: Enteignung mit Anwendung von Gewalt

Diebstahl: Enteignung ohne Gewalt, also sprich heimlich und leise...

eindeutig raub!und somit zahlt die hausrat. lg malli

das ist vergiftung mit diebstahl.....