In schulaufgabe nachträglich was reinschreiben?
Was erwartet einen für eine Strafe wenn man in eine bereits korrigierte Schulaufgabe etwas reinschreibt und so eine bessere Note bekommt? Zählt das als Urkundenfälschung und ist es vielleicht sogar strafrechtlich verfolgbar?
5 Antworten
Ich spreche aus eigener Erfahrung das ist Urkundenfälschung!!! Ich bereue es damals gemacht zu haben. Ich war verzweifelt, ich hatte immer 4er oder 5 er und war damals aktuell auf einer 5 gestanden und hätte in der Schulaufgabe mindestens eine 4 haben müssen auf eine 4im Zeugnis zukommen. Als wir die Schulaufgabe raus bekommen haben war es eine 5, 2 Punkte fehlten zur Note 4. So habe ich bei einer Aufgabe aus 3 Punkte 5 Punkte gemacht und zum Lehrer gesagt sie haben sich verrechnet. Dumm war nur das eine Fehler Punkte Aufgabe war d. h. pro Fehler wurden Punkte von der Gesamtpunktzahl abgezogen und dann hat der Lehrer gemerkt das da etwas nicht stimmt. Ich habe gesagt hier stehen aber 5 Punkte. Dann sind wir zum Direktor gegangen und ich habe es unter Tränen gestanden. Ich habe den einen verschärften Verweis bekommen wegen Urkundenfälschung. Es zählt also als Urkundenfälschung wird aber als Schüler nicht strafrechtlich verfolgt man bekommt wie in meinen Fall aber einen verschärften Verweis.
P.S. ich habe dann keine 6 bekommen sondern die Note 5 behalten die es ursprünglich war
Es ist tatsächlich eine Urkf. nach 267 StGB und ist strafrechtlich verfolgbar.
Auch eine Schulaufgabe ist eine Urkunde, eine verkörperte Gedankenerklärung. Der Verfasser stellt klar, wie etwas seiner Auffassung nach etwas geschrieben, gelöst, berechnet oder sonst was wird. Mit dem Namen des Verfassers ist auch ein Aussteller erkennbar. Durch die Korrektur wurde eine neue Urkunde erstellt mit neuem Aussteller. Nachträgliche Änderungen stellen tatsächlich eine Urkf dar (soweit der subjektive TB der Täuschung im Rechtsverkehr auch erfüllt wurde).
Abgesehen davon sind natürlich schulische Maßnahmen möglich.
Guten Abend,
den Tatbestand der Urkundenfälschung stellt deine Idee nicht dar, da ein schulischer Leistungsnachweis in dieser Form keine Urkund als solches darstellt.
Allerdings ist es ein Betrugsversuch, der von der Lehrkraft im schlimmsten Fall somit mit Note 6 beurteilt werden könnte.
Meiner Meinung nach ist dies allerdings unwahrscheinlich.
Du wirst mit deinem Vorgehen jedoch nicht erreichen, dass deine Lehrkraft dich rückwirkend hochbeurteilt, da Lehrer bei der Korrektur der Leistungsnachweise auch eigene Anmerkungen notieren.
Vermutlich wirst du bei deiner Lehrkraft nichts erreichen, außer dass er oder sie eine lustige Annektdote für das Lehrerzimmer hat, nach dem Motto "was haben wir gelacht".
Somit würde ich dir abraten diesen Versuch zu unternehmen, da dies zu einem Vertrauensverlust dir gegenüber führen kann und dich die Lehrkraft während des nächsten Leistungsnachweises eventuell etwas genauer im Auge haben könnte.
da ein schulischer Leistungsnachweis in dieser Form keine Urkund als solches darstellt.
Weitverbreiteter Irrtum. Auch eine Klassenarbeit, eine Klausur oder Schulaufgabe sind Urkunden i.S. des § 267 StGB. Natürlich gibt es Ausnahmen, die Regel ist aber die Urkundseigenschaft.
Kommt auf den lehrer an wen es so ein ganz genauer pingelicher is dan würd ichs nich machen weil eer es merken würde aber bei de aanderenschon
Nein, bestimmt nicht. Es ist den anderen gegenüber aber nicht gerade fair, die für eine gute Note geübt haben. Im späteren Leben solltest du dich aber besser nicht so durchmogeln!
stellt leider doch eine straftat dar