Laut den Motor in Wohngebiet aufheulen lassen?

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Im öffentlichen Straßen Verkehr ist es verboten, auf Privatgrund würde ich sagen kommt es auf den fall an. Laut Immissionsschutzgesetz darf man bis zu 80db lauten Lärm auf seinem Grundstück veranstalten, der an bei zwei nicht aufeinandertreffenden Wochenenden auch kurze spitzen von 10db mehr erlaubt. Sollte es sich als nötig erweisen was der Nachbar da macht, weil er hobbyschrauber ist, wirds schwer

Nein, das darf der gar nicht.