In Berlin zugelassenes Fahrzeug in Brandenburg versichern?
Ist es möglich mit einem Berliner Kennzeichen den wagen in etwa Frankfurt Oder zu versichern, um etwas am Versicherungsveitrag zu sparen?
7 Antworten
Versichert muss das Fahrzeug dort werden, wo der Betrieb seine Hauptaktivität hat. Bei Privatleuten natürlich an seinem Wohnort. Davon unabhängig, kann man aber bei einem Umzug, sein Kennzeichen behalten. Die Versicherung lauft trotzdem unter der Regional-Klasse, des Wohnortes.
du musst bei der anmeldung deine adresse angeben (perso mitbringen!).
das kann ggf auch der zweitwohnsitz sein (bestätigung vom meldeamt), relevant ist, wo du das auto am meisten benutzt - und wo du es dann anmeldest.
wohnst du in berlin und hast du diesen zweitwohnsitz (zb in der wohnung eines freundes als untermieter, "aus beruflichen gründen"), ist das zwar nicht ganz sauber, aber auch nicht einfach herauszufinden.
allerdings drohen bei solchen tricks immer investigationen der versicherung im schadenfall. mietzahlungen hat es nie gegeben, quittungen vom einkaufen in brandenburg nicht vorhanden, keine tankquittung, keine ec kartenbenutzung, immer nur berlin...
du betrügst ja, weil du in einer grösseren risikozone mit höheren prämien fährst, und für die niedrigrisikozone bezahlst. das kann schiefgehen, denn die freuen sich, wenn sie nicht bezahlen müssen bzw dich in regress nehmen können.
ich kenne das von früher, aus köln. die schlauen jungs hatten, vor allem in aachen ihre autos und motorräder in belgien angemeldet. viel geringere versicherung, viel geringere steuern - und der wohnsitz... tja, und damit haben sie die dann gekriegt, irgendwann, nach dem vierten knöllchen in der kölner innenstadt...
Doch doch, funktioniert; warum sollte nach einem Umzug das Kennzeichen wegfallen müssen?
weil man ein bußgeld riskiert. ich bin bín von der stadt in den landkreis gezogen, gleiche entfernung zur city, nur hinter der stadtgrenze, und habe meine kennzeicen behalten wollen und nix gesagt. habe anpfiff bekommen, weil meine autos noch das stadtkennzeichen hatten - und ich es nicht umgemeldet hatte.
Das kostet auch bei uns, bis zu 1.000 EUR. Deshalb kenne ich auch keinen Halter, der so etwas vergisst.
Nur, was hat eine Ummeldung bei Wohnortwechsel mit einem Kennzeichen am Hut?
Der Perso wird ja auch nicht eingezogen/geschreddert.
geschreddert nicht, aber beim ummelden (wohnortwechsel) wird der perso geändert. guckst du hier:
"Als Deutsche Staatsangehörige müssen Sie ab 16 Jahren einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen, wenn Sie der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten, ohne der Meldepflicht zu unterliegen.
Bei einem Umzug müssen Sie die Anschrift auf dem Personalausweis aktualisieren lassen. Dabei vermerkt die Behörde die neue Anschrift auf einem Adressaufkleber auf der Rückseite des Ausweises.
Bei einem Personalausweis im Scheckkartenformat wird
- die Adressänderung ebenfalls mittels Aufkleber kenntlich gemacht und
- die Anschrift zusätzlich auch auf dem Ausweis-Chip geändert."
das ummelden muss innerhalb von 2 wochen erfolgen:
"Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern."
Und genauso wird der Kfz-Schein geändert, mit dem alten Nummernschild, das bleibt, wenn der Halter es so möchte.
wenn er in der gleichen stadt/gemeinde bleibt und nur die wohnung wechselt - ja.
will er aber wegen der billigen versicherung in brandenburg anmelden, braucht er dort einen wohnsitz, und bekommt bei dieser anmeldung ein brandenburger kennzeichen.
alltag ja. verboten auch.
Belibe einfach weg, oder belese Dich.
Eine Zulassungsstelle macht nichts verbotenes, warum sollte sie?
habe mich belesen, ist vor 6 jahren geändert worden - du hast recht.
aber:
gefragt hatte er, weil er die günstigere regionalklasse nutzen will, und das ist weiterhin nicht gestattet. er muss seinen wohnungswechsel der versicherung melden, auch wenn er das auswärtige kennzeichen behält.
Ziehen Sie um, dann müssen Sie das auch Ihrer Kfz-Versicherung melden. Die Beiträge dafür hängen nämlich von den Regionalklassen ab. Diese richten sich nach dem durchschnittlichen Schadenrisiko in Ihrer Wohngegend. Dieses wird jährlich von der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) neu bewertet und dient dem Versicherer als Berechnungsgrundlage für Ihre Prämie.
Je höher die Schadenwahrscheinlichkeit in einem Bezirk ausfällt, desto höher ist die Regionalklasse und desto höher sind die Beiträge. Das betrifft die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung.
Das macht die Zulassungsstelle mit der Umschreibung, denn das ist möglich. Schön, dass Du lernwillig bist. Natürlich muss er dort mit 1. Wohnsitz wohnen, wie sonst sollte umschreiben und sparen gehen?
kann sie gerne tun, hat aber keinen einfluss auf das problem des fragestellers.
er kann es in BRB versichern, wenn er dort einen wohnsitz hat.
(und meinetwegen das B kennzeichen mitnehmen)
hat er keinen wohnsitz in BRB, gehts nicht.
und ob die zulassungsstelle oder er der versicherung bescheid gibt, ist wumpe. oder?
bin immer lernwillig :)
in den letzten jahren bin ich nicht mehr umgezogen, vorher sehr oft.
und hatte jedesmal das problem.
seit 2015 geht, was du schreibst, die 35 jahre vorher war es anders...
Auch wir haben hier schon 2021, und die Frage ist von 2021.
Nichts anderes schreibe ich, und lese, geht nicht. Geht eben doch.
Der Perso zählt nun mal.
Und die Schilderhersteller sind genervt, auch nichts neues.
Die Versicherungsprämie richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters wegen der Regionalklasse - egal wer Versich.nehmer ist: https://www.gdv.de/de/themen/schwerpunkte/regionalklassen
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Man kann keine Fahrzeuge in Orten versichern.
Im Versicherungsvertrag muss die Halteradresse angegeben werden.
Also ist es theoretisch irrelevant ob der Wagen ein Berliner Kennzeichen hat solange ich einen Frankfurter zweitwohnsitz habe? Oder verstehe ich das falsch?
Wenn der Wagen in Berlin zu gelassen ist, dann muss das auch so in der Versicherung angegeben werden.
Bei meiner nicht, da zählt die PLZ vom Halter für den Beitrag.
Bleibt nur die Beiträge zu vergleichen, denn da wird oft richtiges Geld vom VN versenkt, weil sie dazu nicht in der Lage sind und auf den meist teuersten Makler im Check reinfallen.
ach so - das kennzeichen ist natürlich brandenburg. berliner kennzeichen und brandenburger versicherung - das dürfte nicht funktionieren...