In Aktien investieren, trotz Hartz 4?
Hallo, ich würde mir gerne ein Depot bei der Comdirect erstellen und darüber die ARGE in Kenntnis setzen. Momentan lebe ich noch bei meinen Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft und fange ab dem 1.8.2018 meine Ausbildung an.
Leider kann ich mir von meinem Ausbildungsgehalt noch keine Wohnung leisten, deshalb muss ich warten, bis ich meine Ausbildung abgeschlossen habe.
In diesem Zeitraum würde ich jedoch gerne in eine bestimmte Aktie, bzw. ein ETF Portfolio investieren.
Wie verhält sich das mit der ARGE? Ich habe zur Zeit einen Selbstbehalt in Höhe von 260€ im Monat durch mein Praktikum. Wenn ich davon jeden Monat 100€ in diese Aktie, bzw. dieses Portfolio investieren möchte, kriege ich da seitens der ARGE Steine in den Weg gelegt?
Nach Beendigung meiner Ausbildung werde ich mir eine eigene Wohnung suchen und nicht mehr auf die ARGE angewiesen sein. Und dann stellt sich mir noch die Frage, wie sieht es aus, wenn ich in diesem Zeitraum Gewinne durch diese Aktie, bzw. mein Portfolio erzielen würde, mir dieses aber noch nicht auszahlen lassen möchte, da ich mir natürlich möglichst viel Gewinn über einen längeren Zeitraum erhoffe.
6 Antworten
Solange Du Dein Schonvermögen nicht überschreitest und keine zusätzlichen Einkünfte erzielst, gibt es keine Problem.
Wenn Du die €100 in einen ETF-Sparplan (ohne Ausschüttungen) anlegst, hättest Du in zweieinhalb Jahren €3.000 "angespart" und wärst noch immer im Schonvermögen.
Kursgewinne während dieser Zeit sollten anrechungsfrei bleiben, solange sie nicht realisiert, d.h. die Anteile verkauft werden.
https://www.frag-einen-anwalt.de/ALG-2-Aktien-kaufen-und-verkaufen--f302107.html
Falls Du anlegen willst, kannst Du hier Infos bekommen:
https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/fondssparplan/
https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/
https://www.finanztip.de/blog/punkt-fuer-punkt-in-fuenf-schritten-zum-guenstigen-etf-sparplan/
Ist zwar im Prinzip richtig, aber meine Empfehlung lautete "ETF-Sparplan (ohne Ausschüttungen)". Selbst, wenn evtl. Dividenden steuerfrei blieben, würden sie doch als Einkommen angerechnet und es gäbe daher keinen Sinn diese "abzuschöpfen".
Danke für den Hinweis! :-)
Gerne, viel Erfolg!
Als "Kind" in einer BG kannst Du Ersparnisse bis ! zu 3100 Euro ansammeln. Gewinne aus Ersparnissen - schon geringe Zinserträge zählen als Einkommen und werden auf den Bedarf angerechnet.
Und die Erträge aus Deinem geplanten Portfolio wären anrechnungsfähige Einkünfte.
Danke für die Info!
Dann warte ich lieber bis ich meine eigene Wohnung habe..
Dividenden und ausschüttungsgleiche Erträge zählen auch als Einkommen und würden entsprechend angerechnet. Außerdem darf der Wert die Freigrenze des zulässigen Schonvermögens nicht überschreiten.
Ok, also macht das Investieren noch keinen Sinn, solange ich in der BG meiner Eltern lebe?
Was ein Mist. Dann müsste ich ja theoretisch auch die Zinsen meiner Bank, für mein von mir angespartes "Vermögen" der ARGE zum verrechnen abdrücken, sollten diese meinen zulässigen Selbstbehalt überschreiten?
Ich würde es als mäßig sinnvoll erachten. Immerhin kann man sich mit der Materie zumindest vertraut machen und man verliert ja kein Vermögen, sondern hat nur eine eingeschränkte Rendite.
Ist zwar bißchen spät aber mach am besten auch einen Freistellungsantrag, damit kannst du bis 801 Euro im Jahr Dividenden aus deinem ETF abschöpfen, ohne daß du sie versteuern musst. Kostet nix aber sehr hilfreich
Ist zwar im Prinzip richtig, aber selbst, wenn evtl. Dividenden steuerfrei blieben, würden sie doch als Einkommen angerechnet und es gäbe daher keinen Sinn diese "abzuschöpfen".
Wenn die Aktien stark zulegen, ist er nicht mehr bedürftig und benötigt keine Unterstützung mehr.
Es geht mir bei meiner Frage lediglich darum, ob ich seitens der ARGE überhaupt berechtigt bin, über so ein Depot zu verfügen, der im besten Fall Gewinne abwirft und ob ich diese Gewinne dann direkt abdrücken muss. Schließlich will ich diese Gewinne ja langjährig ansparen, ohne dass die ARGE davon einen Anteil haben möchte, der dann für unsere Bedarfsgemeinschaft verrechnet werden soll.
Nein, das darf er machen.
Danke für deine schnelle Antwort. Das ist mir natürlich klar.. ;-)
Aber ich denke mal, dass ich mit 100€ die ich monatlich investieren möchte, in diesen 3 Jahren keinen Gewinn erzielen werde, der so hoch ist, dass ich schon vor Beendigung der Ausbildung finanziell unabhängig sein werde. Schließlich bleiben mir abzüglich meiner Investition am Ende des Monats nur 160€ meines Selbstbehalts über, womit ich dann "dick Party" machen kann..
Er muss gar keinen Gewinn machen, wenn er genug anspart, ist er auch nicth mehr förderungswürdig.
Ist zwar bißchen spät aber mach am besten auch einen Freistellungsantrag, damit kannst du bis 801 Euro im Jahr Dividenden aus deinem ETF abschöpfen, ohne daß du sie versteuern musst. Kostet nix aber sehr hilfreich