Im Konflikt mit dem Gesetz (Polizei)?
hi, wenn man bei der polzei arbeiten will, ist ja ne vorraussetzung, das man nicht "im konflikt mit dem gesetz ist".....
jetzt meine frage , wenn man geklaut hat (mit 15), erwischt wurde, ein eintrag bei der polizei gemacht wurde, aber sonst nichts weiteres passiert ist ? wie lang dauert das bis der eintrag weg ist ? und dann einmal, hatten wir mit unserer klasse ein treffen, ( da war ich auch 15)... wir hatten einige flaschen alkohol (die meisten waren 15 ,manche 16)... dann ham se von jedem personalien aufgenommen usw... aber, ich hatte da keinen alkohol getrunken... sie haben auch keinen test gemacht .... aber der eintrag ist da, (hab ich gesehen als ich geklaut habe und dann bei der polizei war )....
also gibt das dann probleme wenn ich mit bewerben will ? wie lang steht das drin ? ich weiß das es dumm war usw :P
9 Antworten
nicht jede straftat kommt sofort ins führungszeugniss, vor allem, wenn es ne erststraftat ist. wobei ein eintrag ins führungszeugniss auch nur dann passiert, wenn du verurteilt worden bist. wenn du alkohol getrunken hast, das kommt ganz sicher nicht ins führungszeugniss, das trinken ist schliesslich nicht strafbar, also weiss ich nicht, waqs du dabei gesehen hast, aber das ist auch nicht auswschlaggebend. allerdings wird dein diebstahl im bundeszentralregister geführt sein, und die löschfristen richten sich dach den höhen der strafe und der straftat selber. das niedrigste sind 3 jahre, ich denke, das das bei dir der fall sein wird. es gibt auch ein sog. erziehungszeugniss (oder so ähnlich), wie da die löschfristen sind, das weiss ich aber nicht.
<a href="http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRInhalte/FAQ.html" target="_blank">http://www.bundesjustizamt.de/cln\_108/nn\_257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRInhalte/FAQ.html</a>
auf dieser seite findest du aber alles genauer , was du wissen musst. fakt ist, solannge du einträge im bundeszentralregister hast, die relevant sidn für die arbeits bei der polizei, wirst du das vergessen können. da du aber heir schon schriebst, das das 3 jahre her ist, müsste selbst dein bundeszentrlregisterauszug sauber sein, dürfte also keine probleme von der seite geben, solange nicht inzwioschen nix anderes passiert sit.
Vor allem kommen Jugendstrafen sowieso nicht in das Führungszeugnis sondern in das Erziehungsregister. Und da wird der Polizei zum Zwecke der Einstellung kein Einblick gewährt...
In das Führungszeugnis kommen nur Verurteilte Straftaten, die mit schlimmeren, als Bewährung bestraft wurden. Das Führungszeugnis bekommste gegen Gebühr auf deiner Stadt.
Nein, ein Führungszeugnis bekommt man beim Bundesamt für Justiz und nicht in der Stadt...
wen er nicht minderjährig wär dann würde er fürs klauen ins Gefängnis kommen
Ein Polizeilicher Eintrag wir in deren KAN bei Kindern alle 2 J. geloescht, bei jugendlichen wie bei Dir alle 5 Jahre und bei Erwachsenen alle 10 Jahre nach dem letzten Eintrag. Dies ist aber Polizeiintern, den ins Fuehrungzeugnis werden nur Verurteilungen von uber 90 TS ( Tagessaetzen ) eingetragen. Darunter bist Du nicht vorbestraft. Die Grundlage fuer die Datenspeicherung der Polizei ist das PAG ( Polizeiaufgabengesetz ) waehrend es fuer das Fuehrungszeugnis das Bundeszentraregistergesetz gibt....
Also mal Tacheles: Jugendstrafen werden nicht in das Führungszeugnis aufgenommen sondern im Erziehungsregister. Das hat zum Zweck, dass nicht jede Jugendsünde die Zukunft versaut. Und in das Erziehungsregister darf nur ein Gericht, nicht aber die Polizei einsehen. Also insoweit erstmal keine Bange.
heißt das dann ich kann mich bewerben oder nicht ? ich hab mich mit den polizisten damals im auto unterhalten, die waren ziehmlich nett... die meinten das es drin steht aber für später keine schweren folgen haben wird ...?!?! ^^