Identitätsdiebstahl durch Mutter! Inkasso!
Hallo liebe Nutzer! Ich hoffe, mir kann hier jemand ein bisschen helfen. Es war 2012, als ich mir ein Auto kaufen wollte. Auto super und Finanzierungsangebot super,aber die Bank lehnte ab, wegen eines negativen SCHUFA-Eintrags. Ich war völlig geschockt, da mir nie was zu schulden hatte kommen lassen. Also rum telefoniert und Auskunft beantragt. Diese wollte man mir aber erst nicht zukommen lassen, da es sich zwar um meinen Namen und meine Anschrift handelte, aber um ein anderes Geburtsdatum. Nach langem hin und her und etlichen Ausweiskopien bekam ich doch Auskunft. Ich hätte offene Forderungen von Bonprix. Da kam ich nur auf meine Mutter. Habe sie gleich angesprochen und sie gab zu, dort bestellt zu haben, auch auf meinen Namen. Sie wüsste aber, dass sie 1 von 2 Bestellungen bezahlt hat, aber nicht mehr, ob es die auf sie oder die auf mich war. Habe beim zuständigen Inkassounternehmen angerufen und nachgehakt, da ich ja nie Post bekommen hatte (wohnte im selben Haus, also kein seperater Briefkasten für mich). Die Dame erklärte mir, die Forderung sei von Anfang 2009 und sie hätten als Geburtsjahr statt 1991 das Jahr 1990 im System. Ich erklärte, dass es meine Mutter war und nicht ich. Genauso erklärte ich dies bei der SCHUFA. Einige Zeit später war der Eintrag raus und EOS DID hat sich auch nicht mehr gerührt. Ich war in der Annahme, alles eei geklärt, da es sich nicht um meine Schulden handelte und ich ja auch nicht 1990 geboren bin. Ende 2014 dann ein Brief von EOS, sie hätten herausgefunden, dass sich meine wirtschaftlichen Verhältnisse doch gebessert hätten und ich doch umgehend den Betrag von knapp 600 € zahlen soll. Wieder habe ich erklärt, dass ich das nicht war. Ständig kamen Briefe und Anrufe. Ich habe wieder mit meiner Mutter gesprochen. Sie sagte, sie könne in 10 € Raten zahlen. Habe das so weitergegeben und gab ihr die die Bankverbindung zu EOS. Lediglich im November und Januar hat sie jeweils 20 € gezahlt. Ständig spreche ich sie darauf an und sie versichert mir, dass sie überweist. Tut sie aber nicht. Vorgestern dann auf der Arbeit ein Anruf von EOS. Die Vereinbarung ist hinfällig und sie hätten einen Titel und würden Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. Ich soll ihnen sofort meine Bankverbindung nennen oder ich soll doch überweisen ect. Alles in allem nichts, was ich tun werde.Die Dame wurde dann sehr unfreundlich, da ich meinte, ich könne nicht länger telefonieren, da ich arbeiten muss. Ich bin im Moment völlig verzweifelt. Weiß wirklich nicht, was ich tun kann . Vielleicht ist hier ja jemand, der auch schonmal in der Situation war und es gut ausgegangen ist und mir Ratschläge geben kann! Danke im Voraus!
9 Antworten
zeige umgehend Deine Mutter an wegen Identitätsdiebstahl und Betrug.. das nimmt jede Polizeidienststelle auf.. dies macht denn eindeutig klar Du hast mit der Sache nichts zu tun..und verklage Deine Mutter für alle Schäden, die sie Dir durch den Diebstahl verursacht hat.. also die Zeit und die Schreiben die Du aufwendest um zu versuchen das richtig zu stellen.. das nicht Du, sondern Deine Mutter kriminell ist..diese Beschuldigung hebelt ja in Deinem Fall echt Deine Seriosität aus und ist ja weitergehend schädigend für Dich ....
hast Du eine Rechtsschutzversicherung?, wenn nicht Du kannst trotzdem einen Anwalt beauftragen und da Du ja alles beweisen kannst , werden die Kosten & Gerichtskosten auch zu Lasten Deiner Mutter gehen..
achso mit einer Kopie der Anzeige,kannst Du der Firma, dem Anwalt die Nummer desmit dem Fall betreuten Beamten geben , wenn Du aufgefordert wirst den Identitätsdiebstahl zu bestätigen
habe ausversehen Däumchen hoch geklickt..
Bitte bedenke wenn mit meinen Daten, in meinem Namen Schindluder getrieben wird muß ich dagegen vorgehen.. denn sonst würde ja dem abgesprochenen / gemeinschaftlichen Betrug Tür & Tor geöffnet .. ich behaupte ich war's nicht :- ( und habe keine Interesse den Betrüger der meine Daten mißbräulich benutzt anzuzeigen , ja da stellt sich doch jeder die Frage weswegen nicht ? und ich wäre unglaubwürdig..
wünsche Dir ein schönes WE ;)h
Yo. Wie bist Du denn drauf? Wer würde seine eigene Mutter verklagen - abgesehen von Eminem?
Leute, ich komm auf sowas nicht mehr klar. Wie kaputt uns das System schon gemacht hat.
leibliche Eltern vergehen sich an ihre Kinder, vergewaltigen sie, schlagen und quälen sie, bestehlen sie, verkaufen Nacktaufnahmen , begehen Identitätsdiebstahl, töten sie usw.
und meiner Meinung nach sollten diese Kriminellen dafür immer zur Verantwortung gezogen werden..
m . frdlichen Gruß
Wäre es nicht meine Mutter, hätte ich schon Anzeige erstattet. Aber ich habs nicht nur deswegen noch nicht gemacht, , sondern auch, weil ich noch drei kleine Geschwister habe und nicht will, dass sie am Ende drunter leiden müssen... Seine eigene Mutter anzuzeigen ist nicht so leicht getan wie gesagt. ..
Du sagst ... Da kam ich nur auf meine Mutter. Habe sie gleich angesprochen und sie gab zu, dort bestellt zu haben, auch auf meinen Namen.
also die Sachlage ist zwischen Euch geklärt, da aber das Unternehmen berechtigter Weise an sein Geld kommen möchte wird Deine Mutter von anderer Seite aus angeklagt werden , auch wegen vorsätzlichen Betrug, Zahlungsverzug &&&XXXX? sowie, sie wird auch zusätzlich zu der dann erfolgenden Strafe die ges. Gerichtskosten zahlen müssen..klar sowie die offenen Beträge.. & Zinsen
helfen würdest Du ihr nur wenn Du ihre Schulden bezahlst..da sie dazu ja nicht gewillt ist :(
m.l.G. ;)h
Schreib an das Inkassobüro per Einschreiben mit Rückschein:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Forderung vom ... wird vollumfänglich zurückgewiesen.
Ihre Behauptung, gegen mich läge ein Vollstreckungstitel vor, bestreite ich mit Nichtwissen. Diesbezüglich gab es keinerlei mir zugestellte Korrespondenz eines Amtsgerichts. Damit für mich eine Überprüfung des Sachverhalts möglich ist, haben Sie mir eine deutlich lesbare Kopie des angeblich auf mich (und nicht etwa auf meine Mutter, Frau ...,, wohnhaft: ...) lautenden Vollstreckungstitels zuzustellen.
Hierfür habe ich mir eine Frist bis zum (1 Woche Frist setzen) vorgemerkt.
Sollte bis zu diesem Zeitpunkt eine Kopie des Vollstreckungstitels mir nicht zugegangen sein, werde ich umgehend und ohne weitere Vorankündigung:
1) einen Anwalt mit Einreichung einer negativen Feststellungsklage beauftragen,
2) Beschwerde an das für die Zulassung Ihres Inkassobüros zuständige Oberlandesgericht in Hamburg einreichen,
3) Strafanzeige wegen des versuchten Betrugs sowie der Nötigung und Verleumdung erstatten.
Die Weitergabe meiner persönlichen Daten an Schuldnerauskunftsdatenbanken ist unter Hinweis auf § 28a BDSG bei bestrittener Forderung und fehlender Titulierung untersagt. Im Fall der Zuwiderhandlung kündige ich weitere rechtliche Schritte hinsichtlich der Geltendmachung von Schadenersatzforderungen aus § 824 BGB an, sowie Beschwerde an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten.
Des weiteren verbitte ich mir ausdrücklich weitere telefonische Kontaktierungen, sowie insbesondere telefonische Kontaktierungen meines Arbeitgebers, da bei einem ersichtlich gegen mich nicht bestehenden Anspruch der Tatbestand der Nötigung und der Verleumdung erfüllt ist. Die zusätzliche Beantragung einer einstweiligen Verfügung behalte ich mir für den Fall der Zuwiderhandlung vor.
Mit freundlichen Grüßen
Sollte EOS DID nicht auf meinen Brief von gestern reagieren, werde ich das etwas umformuliert nochmal schicken!
Hmm vielleicht solltest du erstmal das Geld zahlen und dann musst du sehen, dass deine Mutter dir das Geld zurückgibt, denn wenn du dauerhaft nicht zahlst, dann verschlimmert sich die Situation nur noch mehr
Nein, auf keinen Fall sollte die Fragestellerin solchen Unsinn bezahlen. Es gibt dafür überhaupt keinen Grund!
When man zahlt ist das ein schuldkenntnis und dann ist alles verloren
Vorgestern dann auf der Arbeit ein Anruf von EOS
Hast du denen deine Telefonnummer von der Arbeit gegeben? Wenn nicht: Ab zur Polizei und Strafanzeige erstatten wegen versuchter Nötigung. Die wollen zum einen, dass du die Schuld deiner Mutter übernimmst und zum zweiten haben die dich auch einfach auf der Arbeit nicht zu belästigen.
und sie hätten einen Titel und würden Vollstreckungsmaßnahmen einleiten
In der Schufa-Auskunft stand doch auch bestimmt das Aktenzeichen drin, oder? Hast du den Titel jemals gesehen? Vermutlich nicht. Ich würde dann hier (ggf. mit Hilfe eines Anwalts) beim Mahngericht, das den Titel ausgestellt hat, nachhaken und dort Einspruch einlegen. Sowie Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Die Begründung ist:
A) Das war deine Mutter, nicht du
B) Die haben das falsche Geburtsdatum
C) Du warst du dem Zeitpunkt der Bestellung minderjährig!!!
Ganz wichtig ist die Begründung, dass du bisher weder den Titel noch den Mahnbescheid jemals zu Gesicht bekommen hast, daher die Fristen noch nicht begonnen haben.
So bekommt man das zumindest relativ gut weg.
So, nachdem ich ja den ersten Brief geschickt hatte, hieß es ja erstmal abwarten.
Gefordert habe ich ja:
- detaillierte Forderungsaufstellung ab Beginn der Forderung
- Schreiben, Rechnungen und Bestellschein der Bonprix Handelsgesellschaft
- Inkassovollmacht / Abtretungsurkunde gem. BGB
- Vollstreckungsbescheid und Ähnliches
- Vertragsunterlagen mit dem Ursprungsgläubiger
- Sowie sämtliche zu meiner Person gespeicherten Daten ( es ist offen zu legen und mir mitzuteilen, woher Sie diese Daten bezogen haben und an wen Sie Diese bereits ungerechtfertigt weitergegeben haben )
Die Unterlagen sind, soweit vorhanden, im Original und ab Anfang der Angelegenheit ( ca. 2009 ) zu übermitteln.
Als Antwort bekam ich nur folgendes:
Sehr geehrte Frau XXXXXX,
beiliegend übersenden wir Ihnen eine Kopie des Schuldtitels.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir Sie über den aktuellen Forderungsstand informieren und fügen eine Aufstellung für Sie bei.
Wir schlagen vor, dass Sie sich innerhalb der nächsten 7 Tage mit uns in Verbindung setzen, damit wir gemeinsam klären können, wie die Forderung am besten ausgeglichen wird. Rufen Sie uns einfach an!
Anbei war dann ne Forderungsaufstellung mt einer Hauptforderung von 251,20€ und halt ihren ganzen Zinsen,ect und eine wirklich absolut schlechte Kopie von einem Vollstreckungsbescheid von 2009.
Ansonsten nichts von den restlichen geforderten Sachen.
Was jetzt?
Auffordern, diese Unterlagen raus zu rücken,ist klar. Aber kann man da irgendwie n bisschen Druck dahinter bringen?
Komisch ist auch,dass bei der Selbstauskunft von Bürgel was von 241,20€ steht....
Es ist nicht Aufgabe der Fragestellerin, ihre Mutter anzeigen zu müssen. Das kann der Otto-Konzern ggf. selbst tun.
Die Fragestellerin hat bein bonprix nichts bestellt. Punkt, aus und basta.
Folgerichtig wäre es Aufgabe von bonprix, das Gegenteil beweisen zu müssen. Kann bonprix das nicht beweisen, dann hat bonprix keinen Zahlungsanspruch. Die Fragestellerin ist nicht in der Rechtspflicht, nachweisen zu müssen, dass gegen sie kein Anspruch besteht. Eine Beweislastumkehr gibt es im Schuldrecht nicht. Derjenige, der etwas fordert (und sich auf angebliche Tatsachen beruft), hat den Beweis zu führen. So ist es im Zivilrecht.