Ich wohne in Frankreich. Ich möchte den Führerschein machen.reicht dafür ein zweitwohnsitz in Deutschland?
3 Antworten
Zuständig ist das Land, in dem du deinen Lebensmittelpunkt hast. Und der ist - wenn ich das richtig interpretiere - in Frankreich. Also musst du dort den Antrag stellen oder wieder nach Deutschland zurückkehren - für mindestens 185 Tage am Stück.
Frage mal nach, ob du die Theorieprüfung auch in deutsch ablegen kannst. Unabhängig davon wäre grundsätzlich immer zu empfehlen, die Sprache des Landes zu sprechen, in dem man wohnt.
Und wie schon erwähnt: Der französische Führerschein gilt in Deutschland genauso. Er muss nicht einmal umgeschrieben werden.
Du wohnst in FR.,
willst den Führerschein machen.
Wo? in FR. oder in DE??
Was spielt der Wohnsitz bzw. Zweitwohnsitz für eine Rolle?
Kannst Du nicht etwas genauer fragen?
Hallo ja das stimmt.hab mich echt dämlich ausgedrückt:-). ..ich wohn im elsass und meine französisch kenntnisse sind nicht so berauschend dass ich den Führerschein inkl Prüfungen dort machen könnte. Ich arbeite auch in Deutschland u hätte die Möglichkeit zu einem zweitwohnsitz.ich mag mich nur nich komplett in Deutschland anmelden wg den steuern u damit verbundener ummeldestress und so...weis da jemand iwas? Denk in zwei drei monat wird des sich ja erledigt haben...liebe grüße und danke
Falls du deinen Zweitwohnsitz in Deutschland anmeldest, kannst du in Frankreich einen Antrag stellen darauf ob du den FS in D machen kannst. Als Begründung kannst du dann angeben 1. Das du in D arbeitest 2. Du die dt. Sprache besser verstehst.
deine Arbeitsstelle ist in Dland, man frage mal bei einer Fsst, m.E. müsste das auch möglich sein.