Ich will meine Stieftochter rauswerfen!
Also kurz: Meine Stieftochter kam im März2010 zu uns, lief soweit ok. Ab etwa Mai/Juni ´10 fing sie an ihr Gesicht zu zeigen. Schwarzfahren ohne Ende; einfach weg geblieben und paar Tage später nach Hause gekommen; uns die Schränke leer gefressen (Nachts,weil sie bis in den Puppen wach war und auch dementsprechend lange geschlafen hat).Mir persönliche Dinge geklaut;lügt ohne Ende;kümmert sich nicht um ein Ausbildungsplatz oder Arbeit-sie ist seit Juli ´10 aus der Schule-; Geld hat sie uns auch schon geklaut-trotz Taschengeld! Wir waren auch schon mehrmals beim Jugendamt-mit ihr zusammen;in einer Klinik war sie schon,weil wir dachten vielleicht hat sie ein psychisches Problem-hat sie nicht(Gespräch mit ihrer Psychologin). Nun zum Punkt:...ich war schon nervlich am Ende und will sie jetzt rausschmeißen_was kommt da alles auf mich und mein Mann zu? Beim Jugendamt haben wir schon angefragt für ein betreutes Wohnen, aber da muß schließlich die Stieftochter, wegen Volljährigkeit, selber einen Antrag stellen. Ich hab ehrlich gesagt,keine Lust noch länger sie hier wohnen zu haben da sie leider nichts an ihr Verhalten ändert!!! lg
7 Antworten
wenn sie nicht arbeitet könnt ihr bis sie 24 ist finanziell belangt werden. das heißt ihr müßt ihr Unterhalt und Wohnung bezahlen. Wo ist denn ihre Mutter kann sie nicht zu ihr?
Bei ihrer Mutter war doch das gleiche Theater...sie würde die Tochter gerne wieder aufnehmen, aber die Stieftochter will da nicht mehr hin. danke
Bei meiner Nachbarin ist es genau so, da ihr sohn kein hartz4 beantragen kann (weil noch nie gearbeitet und unter 24) müssen nun die Eltern für alles aufkommen. Vielleicht ist es in den von bl zu bl verschieden das weiß ich nicht aber hier ist es so. deswegen würde ich mich erkundigen
Mit der Volljährigkeit deiner Stieftochter endet bereits die Unterhaltsverpflichtung ihres leiblichen Vaters. Ausnahme: sie ist Schülerin oder in Ausbildung oder steht kurz vor Aufnahme eines festen Ausbildungsverhältnisses. Das scheint nicht der Fall zu sein. Du hast überhaupt keine Unterhaltsverpflichtungen ihr gegenüber. Raus mit ihr, bevor sie sich an das warme, hübsch gemachte Nest gewöhnt.
Ja, sucht ihr eine kleine Wohnung, muss kein betreutes Wohnen sein, schließlich ist sie ja nicht krank sondern nur in einer schwierigen Entwicklunsphase. Dann wird es sicher besser werden. Allerdings seid ihr noch unterhaltspflichtig. Aber wenn sie keinen Wohnungsschlüssel zu eurer Wohnung hat, kann sie kein Geld einfach nehmen etc. Sie muss also lernen, entweder mit dem Taschengeld, das sie von euch bekommt, auszukommen oder endlich selbst eine Arbeit zu suchen. Meine Mutter hat das mit meiner Schwester gemacht als sie 19 Jahre alt war, weil sie endlich wieder nachts ruhig schlafen wollte - meine Schwester kam immer sehr spät heim. Der Umzug in die eigenen 4 Wände waren für beide Teile eine Erlösung - meine Schwester konnte endlich ihr Leben selbst gestalten, es gab keine Streitereien mehr und alle waren froh und zufrieden. Meine Schwester hat dann sogar ein Studium gemacht.
Das ist mit dem betreuten Wohnen ja so, das die Stieftochter selbst den Antrag stellen muß...
Woraus leitet sich eine Unterhaltspflicht von Stiefmüttern für volljährige Stieftöchter ab, die weder eine Schule besucht, noch einen Ausbildungsplatz hat? Bitte 1-2 Paragrafen, Danke.
Hört sich brutal und lieblos an, aber schmeiss sie raus. So ein Verhalten muß sich niemand bieten lassen. Manche Kids "lernen" leider nur so. Finanziell kommt erst mal nichts auf Euch zu, so lange sie keine Ausbildung beginnt. Sie ist für sich selbst verantwortlich und kann arbeiten.
Setz sie vor die Tür, wenn sie nachts wegbleibt weiss sie ja auch wohin....du kannst Dir nicht Dein Leben versauen lassen. Pack ihre Habseligkeiten und stelle sie wenn sie erscheint vor die Tür...
stimmt nicht - nur wenn sie in der Ausbildung ist, sind die Eltern unterhaltspflichtig